Das erste Halbjahr 2018: Das kommt auf Anlagenbetreiber zu
Was kommt in den anstehenden sechs Monaten auf PV-Betreiber zu? Worauf muss geachtet werden? Wir haben wichtige Termine und Empfehlungen für Anlagenbetreiber zusammengefasst.
Was kommt in den anstehenden sechs Monaten auf PV-Betreiber zu? Worauf muss geachtet werden? Wir haben wichtige Termine und Empfehlungen für Anlagenbetreiber zusammengefasst.
Am siebten Dezember wurde offiziell die erste Ausschreibungsrunde für das kommende Jahr gestartet. Die Bundesnetzagentur eröffnete die separaten Ausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land, deren Gebotstermin der 1. Februar ist.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Vergütungssätze für neue Solaranlagen bis Januar 2017 bekannt gegeben – aufgrund des schwachen Zubaus bleiben sie stabil. Zudem meldete die Agentur, dass sich das Marktstammdatenregister auf Sommer 2018 verschiebt.
Die Bundesnetzagentur hat den Start der letzten Ausschreibungsrunde für PV-Anlagen des Jahres bekanntgegeben. Insgesamt werden Zuschläge von insgesamt 200 Megawatt an PV-Projekte mit über 750 kWp Leistung vergeben – wie auch in den vorherigen beiden Ausschreibungsrunden.
Etliche Solarstrom-Erzeuger müssen um ihre Einnahmen bangen: Aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Meldung einer PV-Anlage klagte eine Netzbetreiberin auf Rückzahlung der Einspeisevergütung – und bekam vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe Recht. Der beklagte Landwirt aus Schleswig-Holstein muss nun 45.5000 Euro zurückzahlen.
Der ursprüngliche Plan der Bundesnetzagentur, bis zum 1. Juli das neue Marktstammdatenregister als einziges Werkzeug zur Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen einzuführen, kann nicht gehalten werden: Das Register wird auf ein unbestimmtes Datum im Herbst verschoben. Die bisherige PV-Meldepflicht bleibt somit erhalten.