Neue Flächen für Solarparks in Bayern und Baden-Württemberg

Neue Flächen für Solarparks in Bayern und Baden-Württemberg

Deutschlands Süden öffnet sich für den weiteren Photovoltaik-Ausbau. Nach Baden-Württemberg hat nun auch Bayern angekündigt, gemäß des EEG 2017 die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern.

 

Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bekommen Bundesländer die Möglichkeit, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Diese Klausel ist wichtig, denn ohne besagte Erweiterungen wären Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig.

 

Bayern öffnet Flächenkulisse

In diesem Rahmen hat die Bayerische Staatsregierung in seiner Kabinettssitzung am 7. März 2017 die Verordnung über erweiterte Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen.

„Mit der Verordnung schaffen wir als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können“, kommentiert Bayerns Energieministerin Ilse Aigner. „Damit erhöhen wir die Wettbewerbschancen Bayerns in den Ausschreibungen und sichern den weiteren Ausbau von Freiflächenanlagen in Bayern“, erklärt Aigner weiter.

Mit diesem Schritt verfolge Bayern das Ziel, so Aigner, den Umstand zu ändern, dass bei den bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse vor allem Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland bezuschlagt wurden, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können.

 

Vereinbarung von PV-Ausbau und Naturschutz

Um eine übermäßige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu verhindern, dürfen jährlich maximal dreißig Projekte auf Acker- und/oder Grünlandflächen in den konkreten Ausschreibungsrunden von der Bundesnetzagentur bezuschlagt werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. Aigner: „Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen.“

 

Auch Baden-Württemberg gibt zusätzliche Flächen frei

Als erstes deutsches Bundesland hatte Baden-Württemberg Anfang März eine sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet.

„Wenn wir die Sonne in unserem Land nutzen und an Ausschreibungen für Solarparks teilnehmen wollen, müssen wir die Grenzen des EEG verlassen“, erklärte Franz Untersteller, Umwelt- und Energieminister in Baden-Württemberg. „Das tun wir, in dem wir jetzt PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen.“

Mit der Öffnung neuer Flächen für den Photovoltaik-Ausbau verfolgt Baden-Württemberg das Ziel, im Rahmen der PV-Ausschreibungen wettbewerbsfähig zu werden. Bislang habe es zu wenige Konversionsflächen oder Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, die ansonsten für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zulässig sind, gegeben.

 

900.000 Hektar für neue PV-Anlagen

Mit insgesamt rund 900.000 Hektar Ackerland in benachteiligten Gebieten öffnet Baden-Württemberg etwa zwei Drittel seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche. Pro Jahr sollen davon allerdings nur 200 Hektar für den Bau neuer Solarparks freigegeben werden. Untersteller rechnet vor, dass damit jährlich rund 100 Megawatt Photovoltaik-Kapazitäten errichtet werden können.

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