Lange Laufzeit der Photovoltaik-Versicherung? Dank gesetzlicher Regelung kündbar

Lange Laufzeit der Photovoltaik-Versicherung? Dank gesetzlicher Regelung kündbar

Ein Versicherungsvertrag mit langer Laufzeit ist kein Hinderungsgrund, um Optimierungspotenziale der Photovoltaik-Versicherung auszuschöpfen. Das in Deutschland geltende Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht die Kündigung langlaufender Verträge von Versicherungsnehmerseite zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres.

 

PV-Versicherungen, abgeschlossen über einen langen Zeitraum, sind in der Branche keine Seltenheit. Erscheinen sie anfangs noch wie eine komfortable Lösung, stellen sie sich im Laufe der Zeit als echte Renditefresser heraus. Grund dafür sind die geänderten Rahmenbedingungen für den Bezug von PV-Komponenten, aufgrund derer die Versicherungsprämien für Neu-Abschlüsse über Jahre hinweg massiv gefallen sind.

 

Im Fokus der Photovoltaik-Versicherung steht der Wiederbeschaffungswert

Die Prämie einer Photovoltaik-Versicherung orientiert sich in der Regel am Wert der PV-Anlage zum Zeitpunkt des Abschlusses. Allerdings sind die Kosten für Komponenten wie Solarmodule und Wechselrichter in den letzten Jahren stark zurückgegangen – stellenweise sogar deutlich über 60 Prozent.

Bei Langzeit-Versicherungsnehmern kommt diese Entwicklung aber nicht an. Während aktuelle PV-Versicherungen die Preise des Marktes widerspiegeln und somit deutlich niedriger sind, bleiben die Preise für Alt-Versicherungen hoch.

 

Versicherung optimieren und Kosten sparen dank Versicherungsvertragsgesetz

Damit abfinden muss man sich als Betreiber und Versicherungsnehmer allerdings nicht. Das in Deutschland geltende Versicherungsvertragsgesetz gibt bei langjährigen Versicherungen eine gesetzlich festgelegte Möglichkeit zur Beendigung des Vertrags. In §11 Absatz 4 des Gesetzes ist festgehalten:

 

Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Siehe: Gesetzestext des Versicherungsvertragsgesetzes im Internet

In Klartext bedeutet das: Läuft eine Photovoltaikanlage bereits über zwei Jahre, so ist sie zum Ende jedes Versicherungsjahres kündbar. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Frist von drei Monaten.

 

Geringere Kosten bei gleicher oder besserer Versicherungsleistung

Wer sein Optimierungspotenzial aufgrund einer langen Versicherungslaufzeit bisher nicht ausschöpfen könnte, wird sich dank geltender Gesetzgebung freuen.

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