Italien: Neuer Gesetzesvorschlag für rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütung

Italien: Neuer Gesetzesvorschlag für rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütung

Am 24. Juni dieses Jahres hat die italienische Regierung ein Gesetzesdiskret zu den rückwirkenden Kürzungen der Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen präsentiert. Dieses muss bis zum 24. August in ein Gesetz umgewandelt werden – bis dahin hat der Senat die Macht, Änderungen des Gesetzesentwurfes vorzulegen. Von dieser Macht hat der Senat nun Gebrauch gemacht und eine geänderte Fassung eingereicht, die es nun abzusegnen gilt. Folgende Änderungen am Gesetz für bestehende PV-Anlagen liegen der Regierung seit letzter Woche vor:

 

Die Änderungen für den Gesetzesvorschlag im Überblick

1. Ab der zweiten Jahreshälfte 2014 wird nicht mehr die tatsächliche monatliche Produktion von laufenden Photovoltaik-Anlagen vergütet. Stattdessen wird GSE in Zukunft konstante monatliche Abschlagszahlungen leisten, die jedoch auf nur auf 90 Prozent der voraussichtlichen Jahresproduktion und nicht auf 100 Prozent beruhen. Im Folgejahr soll dann eine Endabrechnung erfolgen, bei der die tatsächlich produzierte Energiemenge zu Rate gezogen wird.

 

2. Anlagenbetreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von über 200 kWp müssen sich bis zum 30. November 2014 für eine der folgenden drei Optionen entscheiden. Ab dem 1. Januar wird diese Option dann offiziell greifen.

Gesetzesvorschlag

Quelle der Grafik:
Newsblatt 37 von New Energy Projects – Dipl.-Wirtschaftsingenieur Andreas Lutz – Interim- & Projektmanagement für internationale Energieprojekte

 

3. Betroffene Anlagenbetreiber sollen laut geändertem Gesetzesentwurf Finanzierungshilfen von der Cassa Depositi e Prestiti SpA erhalten.

 

4. Im Falle einer Verlängerung auf 24 Jahre müssen die Genehmigungsbehörden die Laufzeiten der Genehmigungen auf diese Zeit anpassen.

 

5. Alle Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, eine Abfindungsoption zu wählen. In diesem Fall würden sie 80 Prozent ihrer Restansprüche aus dem Conto Energia an eine private Finanzierungsgesellschaft verkaufen und im Gegenzug eine Abfindungszahlung erhalten. Das soll durch ein Ausschreibungsverfahren geschehen. Den Zuschlag wird derjenige erhalten, der der am günstigsten anbietet.

Diese Option lässt allerdings noch viele Fragen unbeantwortet. Wie hoch werden die Abfindungszahlungen sein? Was passiert mit den restlichen 20 Prozent? Wie wird ein weiterhin optimaler Betrieb der Anlagen gewährleistet?

 

Über weitere Änderungen und die finale Version des Gesetzes halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Quelle: New Energy Projects

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