Geplante Einfuhrumsatzsteuer für Solarmodule in der Türkei: Ein Lösungsansatz
Am 19. November ist der türkische Photovoltaik-Sektor mit einem Schock aufgewacht. Das Wirtschaftsministerium hat ein Amtsblatt mit dem Namen „Aufsicht bei der Umsetzung der Einfuhren“ veröffentlicht, welches die Einfuhr ausländischer Solarmodule mit einer hohen Umsatzsteuer belasten und damit begrenzen bzw. unterbinden möchte. Das Ende eines aufblühenden Photovoltaik-Marktes in der Türkei? Nein, sagt Hasan Yigit, Enerji Günlüğü Columnist aus der Türkei und präsentiert einen Lösungsansatz.
Seit dem 19. November gibt es in der Türkei eine Verordnung für den Import von ausländischen Solarmodulen. Die Verordnung mit der Amtsblattnummer 2015/9 heißt im Originaltext “İthalatta gözetim uygulanmasına ilişkin tebliğ” und bedeutet auf Deutsch “Aufsicht bei der Umsetzung der Einfuhren”.
Im Klartext bedeutet das: Besitzt ein ausländischer Modulhersteller keine “Gözetim Belgesi” – also ein vom Wirtschaftsministerium überreichtes “Überwachungsdokument” – muss er laut der neuen Verordnung beim Import der Solarmodule eine immens hohe Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll bezahlen. Das Komplexe daran ist, dass der Einfuhrpreisfaktor nicht mit Wp sondern mit 35 $ pro Kilogramm berechnet wird. In der Praxis heißt das: Bei einem 20 Kg Modul wird ein Einfuhrpreis von 700 US Dollar (20 Kg x 25 Dollar) berechnet, was eine Mehrwertsteuer in Höhe von 126 US Dolar an bedeutet.
Bei der Einfuhr eines 250 Wp Solarmoduls unter normal Einfuhrbedingungen (50 €-Cent pro Wp), ist die Mehrwertsteuer für solch ein Modul genau so hoch wie der tatsächliche Einfuhrpreis. Der Import ausländischer Module wird in solch einem Fall also verdoppelt.
Die Verordnung soll einen Kontrollmechanismus für Minderwertige und unkontrollierte Solarmodule bei der Einfuhr in die Türkei darstellen und die Einfuhr dieser Module erschweren.
Die legale Umgehung der Einfuhrumsatzsteuer
Im Folgenden möchte ich nicht über die Details der umstrittenen Verordnung schreiben. Ich möchte Ihnen nahebringen, wie man die Einfuhrumsatzsteuer auf legalem Wege umgehen kann.
In der Türkei gibt es eine “Teşvik Yatırım Belgesi”, die ebenfalls vom Wirtschaftsministerium vergeben wird. Im Englischen heißt das laut der Ministeriumswebseite “Investment Incentive Certificate”.
Für die Umgehung der Einfuhrumsatzsteuer reicht für Solarinvestitionen die erste Stufe dieses Zertifikates – das “Allgemeine Investitionsförderprogramm”. Es befreit den Investoren/Bauherren von der Zollsteuer und Zollumsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Da die neue Verordnung 2015/9 keine zusätzliche Steuer ist, sondern direkt die Zollumsatzsteuer/Mehrwertsteuer betrifft, ist man automatisch von der neuen Verordnung befreit – auch wenn der Modulhersteller kein “Gözetim Belgesi” (Überwachungsdokument) besitzt. Gleichzeitig ist man auch von der Zollumsatzsteuer/Mehrwertsteuer für die weiteren Bauteile befreit.
Als ausländischer Investor lohnt es sich weiterhin, Solarinvestments in der Türkei zu tätigen
In der Türkei gibt es ein Sprichwort, welches auf Deutsch übersetzt “In der Demokratie hat man immer eine Lösung” bedeutet. Dieses Sprichwort ist auch im Rahmen dieses Anlasses aktuell. Als ausländischer Investor lohnt es sich auch unter den neuesten Umständen, weiterhin in Solar in der Türkei zu investieren.
Vor einem Jahr wurde das Energie-Gewerbegebiet Konya-Karapınar vom Ministerrat verabschiedet. Es wird eine Fläche von 5.971 Hektar haben, auf der 4.000 MW Lizenzen vergeben werden sollen. Zusätzlich wurde vor einem Monat in Niğde-Bor eine 2.539 Hektar große Fläche ebenfalls zu einem Energie-Gewerbegebiet erklärt. Weiterhin sind in Karaman und Van zwei weitere solcher Gebiete in Bearbeitung.
Mit der Universität Burdur bearbeite ich selbst den Aufbau solcher Energie-Gewerbegebiet. Wenn die Vorarbeiten abgeschlossen sind, wird das Gouverneursamt mit der Uni Burdur einen Antrag zur Realisierung beim Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technik abgeben.
Was ich damit sagen möchte: Es gibt durchaus noch sehr viel Potenzial in der Türkei. Ich selber glaube daran und sehe keine schwarzen Wolken über dem türkischen Solarmarkt.
Dipl. Ing. (FH) Hasan Yiğit, Enerji Günlüğü Columnist
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Weitere Informationen über “Teşvik Yatırım Belgesi” bekommen Sie auf Englich auf der FAQ Webseite vom Wirtschaftsministerium: http://www.economy.gov.tr/portal/faces/home/invest-incent/faq
Sowie auf der deutschspachigen Webseite der „Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung der Türkei“: http://www.invest.gov.tr/de-DE/investmentguide/investorsguide/Pages/Incentives.aspx
Titelbild: Peter Zurek/shutterstock