Der Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen werden technisch und qualitativ immer besser, daher gehen von ihnen keine Gefahren aus. Äußere Einflüsse auf PV-Anlagen sind allerdings schwer abzuschätzen. Im Falle eines Schadens der Solaranlage, verursacht etwa durch Hagel, Sturm oder Schnee, ist der Ärger bei denen groß, die ihre Solaranlage nicht versichert haben.

 

Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Typen von Versicherungen für Solaranlagen: die Photovoltaik- oder Solarversicherung und die Photovoltaik- oder Betreiberhaftpflicht.

 

 

 Die Photovoltaikversicherung, im Fachjargon auch „Elektroversicherung für netzgekoppelte Solaranlagen“ genannt, ist die Versicherung, die jeder Besitzer einer Solaranlage abschließen sollte. Sie versichert die Solaranlage vor Gefahren von außen.

 

Die Grundlage des Versicherungsschutzes sind die „Allgemeinen Bedingungen zu Elektroversicherung“. Dabei handelt es sich um eine Allgefahrendeckung, die bei jedem Versicherungsanbieter im Wesentlichen gleich ist. Diese Versicherung deckt alle Schäden durch:

              • Brand
              • Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck oder Frost
              • Kurzschluss oder Überspannung
              • Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung
              • Raub, Diebstahl, Sabotage, Vandalismus oder Vorsatz Dritter
              • Ausführungsfehler, Ungeschicklichkeiten und Fahrlässigkeit in der Handhabung
              • Material- und Konstruktionsfehler
              • Tierverbiss
              • … und einiges mehr ab.

Im Regelfall sind alle Bestandteile der Photovoltaikanlage, die für das reguläre Funktionieren notwendig sind, durch die Solarversicherung abgedeckt. Das heißt, dass alle Schäden an Wechselrichtern, Gleich- und Wechselstromkabeln, Einspeise- und Erzeugungszählern, Solarmodulen, Modulkonstruktionen oder Überspannungsschutzeinrichtungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

 

Diese allgemeinen Bedingungen zur Elektroversicherungen werden durch besondere Vereinbarungen, besondere Bedingungen oder Klauseln ergänzt. Da sich die Angebote der Versicherungsunternehmen hier wesentlich unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich, um den individuell optimalen Versicherungsschutz herauszufinden.

 

Unter die besonderen Bedingungen und Klauseln fallen beispielsweise die Kosten für die De- und Remontage aufgrund von Gebäudebeschädigungen, Schäden aufgrund von Erdbeben und inneren Unruhen oder eine Erweiterungen zu der Ertragsausfallversicherung.

 

Die Photovoltaikversicherung deckt also nicht nur die Reparatur einzelner Teile bzw. der gesamten Solaranlage im Falle eines Schadens ab, über die Ertragsausfallversicherung erhalten Sonnenstromproduzenten in dem Zeitraum, in dem die Solaranlage keinen Strom produzieren kann, Schadensersatzzahlungen. Für kleinere Solaranlagen ist dieser Versicherungsschutz meist in der Photovoltaikversicherung integriert, für größere Solaranlagen wird dieser Schutz zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Die Versicherungsbeiträge für Solarversicherungen sind abhängig vom Anbieter und berechnen sich durch unterschiedliche Faktoren. Entscheidend für die Höhe der Beiträge sind die Investitionssumme, die Größe der Anlage bzw. die Leistung der Anlage in Kilowattpeak, die Montageart (Befindet sich die Solaranlage auf einem Schräg- oder Flachdach, an einer Hausfassade oder am Boden?), die Art der Gebäudenutzung (Handelt es sich um ein privates, gewerblich genutztes oder landwirtschaftliches Gebäude?) oder der Lage der Solaranlage (Befindet sich die Anlage in einer abgelegenen Region oder liegt sie in einem bewohnten Ort?).

 

Den unterschiedlichen Faktoren werden höhere oder niedrigere Schadensrisiken unterstellt, welche sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken. So haben beispielsweise Flachdachanlagen eine höhere Anfälligkeit bei Sturmschäden als parallel zum Dach montierte PV-Anlagen. Freiflächen- bzw. Bodenanlagen werden wiederum mit einem höheren Diebstahlrisiko bewertet, ist die Anlage nicht durch einen entsprechend hohen Zaun geschützt. Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden werden mit einer höheren Brandgefahr bewerten, wenn Heu und Stroh in der Nähe gelagert werden.

 

Nicht nur die Versicherungsbeiträge variieren von Anbieter zu Anbieter, auch die Höhe der Selbstbeteiligung ist bei den verschiedenen Tarifen sehr unterschiedlich. Viele Versicherungen legen eine Selbstbeteiligungsklausel im Schadensfall fest, die sich zwischen 100 € bis 500 € bewegt. Einige Versicherungen verzichten völlig auf eine Selbstbeteiligung, andere wiederum liegen über dem Wert von 500 €.

 

Ein Vergleich der verschiedenen Angebote von Versicherungsunternehmen ist daher zu raten. Im Internet lassen sich vor allem für kleinere und privat genutzte Photovoltaikanlagen diverse Vergleichsrechner finden. Schwieriger wird es, sucht man den optimalen Versicherungsschutz von Solaranlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden oder großen Freiflächenanlagen.

 

Neben der Photovoltaikversicherung gibt es die Photovoltaik Haftpflicht oder Betreiberhaftpflicht. Diese Versicherung deckt alle Schäden ab, die durch eine Photovoltaikanlage verursacht werden. Lösen sich etwa Teile der Anlage und zerstören ein in der Nähe parkendes Auto oder verletzen einen Passanten, haftet der Besitzer der Solaranlage für solcherlei Schäden. Sollten Sie eine Solaranlage auf einem gepachteten Dach betreiben, ist eine Haftpflichtversicherung in jedem Fall zu empfehlen. Befindet sich die Solaranlagen hingegen auf dem Dach Ihres Unternehmens oder Ihres Bauernhofs und Sie besitzen bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung, können sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Risiken aus dem Betrieb der PV-Anlage mitversichert sind. Private Haftpflichtversicherungen schließen die Risiken aus dem Betrieb einer Solaranlage in den seltensten Fällen mit ein.

 

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