Gutes Mieterstrom-Gesetz… mit Nachbesserungsbedarf

Gutes Mieterstrom-Gesetz… mit Nachbesserungsbedarf

Die Bundesregierung bringt Photovoltaik-Mieterstrom Stück für Stück auf den richtigen Weg. Damit Mieter jedoch noch nachhaltiger vom Solarstrom des Vermieters profitieren können, sind Nachbesserungen notwendig.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die gegenwärtige Benachteiligung von Mietern bei der Nutzung von Solarstrom noch in dieser Legislaturperiode beseitigen soll. Die Bedingungen für Photovoltaik-Investitionen hatten sich in den letzten Monaten in Deutschland spürbar aufgehellt, Mieter konnten davon jedoch bislang kaum profitieren, da sie überproportional mit den Kosten der Energiewende belastet werden. Solare Mieterstrom-Angebote werden bspw. bislang – anders als selbst genutzter Solarstrom im Eigenheim – mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 7 Cent belastet, was sie weitgehend unattraktiv macht. Mit der jüngsten Regierungsinitiative soll sich das nun ändern.

 

Erleichterung für Kleinanlagen und „räumlicher Zusammenhang“ gefordert

Um möglichst viele Mieter in den Genuss preiswerten Solarstroms kommen zu lassen, müsse der Referentenentwurf aber an mehreren Stellen nachgebessert werden, analysiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

So sollen Betreiber (in diesem Fall Vermieter) kleiner Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, wenn sie z.B. Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.

Fraglich sei auch die Regelung, dass Photovoltaik-Mieterstrom nur förderwürdig werden solle, wenn der Solarstrom auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, in dem ihn der belieferte Mieter bezieht. Vielmehr sollte die Förderung auch dann gewährt werden, wenn ein Mieter den Solarstrom von der PV-Anlage seines Vermieters bezieht, die sich auf einem benachbarten Gebäudeensembles befindet. Hier böte sich die Definition des „räumlichen Zusammenhangs“ an, wie sie z.B. im Stromsteuergesetz von der Bundesregierung bereits genutzt werde.

 

Mieterstrom als Kundenbindung für Stadtwerke

„Es ist höchste Zeit, dass auch Mieter von preiswerten Solarstrom-Angeboten profitieren können. Lokal erzeugter Solarstrom schont das Klima und verringert den Bedarf an neuen Stromleitungen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele müssen wir Solarenergie endlich auch in den Innenstädten in relevantem Umfang ernten können“, kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Der BSW-Solar erwartet darüber hinaus, dass Stadtwerke den solaren Mieterstrom nach Inkrafttreten des Gesetzes als Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdecken werden. Wünschenswert sei aber auch, dass Wohnungsunternehmen ihre Steuerprivilegien für die Vermietung von Wohnraum im Falle einer Versorgung von Mietern mit Ökostrom künftig nicht verlieren. Auch hier bestünde noch Nachbesserungsbedarf.

 

Mieterstrom für mehr Akzeptanz für die Energiewende

„Das Mieterstrom-Gesetz kann dafür sorgen, dass die Akzeptanz für die Energiewende nicht nur bei Millionen von Mietern, sondern auch bei der Energie- und Wohnungswirtschaft weiter steigt. Sie alle können mit Hilfe lokal erzeugten Mieterstroms auch finanziell von der Energiewende profitieren“, ergänzt Körnig.

 

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Quelle: BSW-Solar

Titelbild: © WIRCON GmbH

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