Besonderheiten der Direktvermarktung: 6-Stunden-Regel und Eigenverbrauch
Dienstleister nehmen Anlageneigentümern, die ihren Solarstrom direkt vermarkten, die meisten zusätzlich anfallenden Arbeiten ab. Dennoch sollten Betreiber einige Besonderheiten der Direktvermarktung kennen. Dazu gehören die „6-Stunden-Regel“ und der Umgang mit dem teilweisen Eigenverbrauch selbst erzeugten Stroms. Einen Überblick gibt dieser Gastbeitrag von Jan Knievel, Neas Energy.