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Besonderheiten der Direktvermarktung: 6-Stunden-Regel und Eigenverbrauch

Besonderheiten der Direktvermarktung: 6-Stunden-Regel und Eigenverbrauch

Dienstleister nehmen Anlageneigentümern, die ihren Solarstrom direkt vermarkten, die meisten zusätzlich anfallenden Arbeiten ab. Dennoch sollten Betreiber einige Besonderheiten der Direktvermarktung kennen. Dazu gehören die „6-Stunden-Regel“ und der Umgang mit dem teilweisen Eigenverbrauch selbst erzeugten Stroms. Einen Überblick gibt dieser Gastbeitrag von Jan Knievel, Neas Energy.

Die Managementprämie kurz erklärt

Die Managementprämie kurz erklärt

Das EEG 2014 hat die Direktvermarktung von erzeugtem Solarstrom zur Pflicht gemacht. Um fehlende Erträge aus den wegfallenden Einspeisevergütungen und Risikozahlungen durch Fehlprognosen zu kompensieren, gibt es diverse Posten, die diese Verluste ausgleichen. Einer davon ist die sogenannte Managementprämie, die im besten Fall sogar einen Mehrerlös im Gegensatz zum Modell der EEG-Vergütung ermöglicht.

EEG 2014: So funktioniert das Marktprämienmodell

EEG 2014: So funktioniert das Marktprämienmodell

Die Novellierung der Erneuerbaren Energie Gesetze im EEG 2014 verfolgt in erster Linie die stärkere Marktintegration Erneuerbarer Energien. Dabei spielt die verpflichtende Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms eine zentrale Rolle. Betreiber von neuen Solaranlagen  – aber auch von Bestandsanlagen – sollen künftig stärker in die Marktverantwortung genommen werden. Die Möglichkeit zu lukrativen Zusatzerlösen soll Anreize schaffen.

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