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Verluste aus dem Betrieb einer PV-Anlage sind steuerlich anzuerkennen

Verluste aus dem Betrieb einer PV-Anlage sind steuerlich anzuerkennen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch bei negativer Gewinnprognose Verluste aus dem Betrieb einer PV-Anlage anzuerkennen sein können. Das geht aus einem Urteil zu einem Gerichtsverfahren hervor, über das das Stuttgarter Gericht am 9. Februar entschieden.

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