Vorsicht: PV-Anmeldung über das neue Marktstammdatenregister
Das neue Marktstammdatenregister lässt weiter auf sich warten – mit Folgen für PV-Anlagenbetreiber. Denn trotz fehlendem Webportal ist mit dem 1. Juli die neue Markstammdatenregisterverordnung (MaStRv) in Kraft getreten. Die Verantwortlichkeit zur Nachmeldung liegt beim Anlagenbetreiber.