Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren
Bei der Beantragung von Krediten sind bisher in vielen Augen ungerechtfertigte Kreditbearbeitungsgebühren angefallen. Diese waren in den Geschäftsbedingungen niedergeschrieben und somit für Kunden unumgänglich. Falsch, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) und entkräftet damit die Argumentation der Banken. Für die Vergabe von Krediten dürfen keine Bearbeitungsgebühren verlangt werden. Kreditkunden haben nun rückwirkend die Möglichkeit, diese Gebühren erstattet zu bekommen. Das gilt auch für Kredite, die für die Finanzierung von Solaranlagen aufgenommen wurden.