BGH-Urteil: Fünf Jahre Nacherfüllungsansprüche für PV-Dachanlagen
Photovoltaik-Dachanlagen können in verschiedenen Fällen so auf einem Gebäude installiert sein, dass sie als Teil des Gesamtkomplexes angesehen werden. In diesem Fall gilt auch für solare Dachanlagen die fünfjährige Verjährungsfrist für Gebäude, in der Nacherfüllungsansprüche geltend gemacht werden können. In einem speziellen Fall hat der Bundesgerichtshof den Weg dazu geebnet.