Landgericht Heidelberg schränkt PV-Mietmodelle ein
Die Stromlieferung zwischen Vermieter und Mieter von PV-Anlagen ist EEG-umlagepflichtig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor. Teil-Mietmodellen dürfte somit die wirtschaftliche Grundlage entzogen sein. Jetzt müssen vor allem betroffene Verpächter Vorsorge für den Fall einer Bestätigung der EEG-Umlagepflicht für PV-Mietmodelle treffen. Für die Zukunft schaffen mittlerweile etablierte Musterverträge Abhilfe. Einige Risiken bleiben allerdings bestehen.