Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht
Der ursprüngliche Plan der Bundesnetzagentur, bis zum 1. Juli das neue Marktstammdatenregister als einziges Werkzeug zur Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen einzuführen, kann nicht gehalten werden: Das Register wird auf ein unbestimmtes Datum im Herbst verschoben. Die bisherige PV-Meldepflicht bleibt somit erhalten.