Solarauktionen: Nächste Niederlage für die Energiewende

Solarauktionen: Nächste Niederlage für die Energiewende

Das EEG 2.0 hat bereits einige Rückschläge für die Energiewende verschuldet. Das nächste Leid folgt durch den finalen Entwurf zu den anstehenden Solarauktionen. Dieser schränkt den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter ein und bleibt weit hinter den Erwartungen von Branchenexperten zurück. Die nächste Niederlage für die Energiewende scheint unabwendbar zu sein.

 

Kaum ist der finale Entwurf zur “Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) veröffentlicht, hat er auch schon die nächste Niederlage für die Energiewende besiegelt. In den kommenden drei Jahren sollen durch Solarauktionen im Schnitt 400 Megawatt (MW) Photovoltaik-Leistung zugebaut werden. Ein Witz im Vergleich zu den Zubauzahlen aus 2011 (2.700 MW) und 2012 (3.700 MW). Sogar im vergangenen Jahr wurde trotz diverser Hürden durch das EEG 2.0 noch eine Photovoltaik-Leistung von 1.800 MW installiert. Dazu ist die Nutzung von Ackerflächen für den Bau von Freiflächenanlagen auf maximal 200 Hektar pro Jahr beschränkt worden. Eine Niederlage auf ganzer Ebene.

 

Ein bürokratisches Ungeheuer wurde geboren

Bei den zukünftigen Solarauktionen bekommt der Bieter den Zuschlag für den Bau, der die geringste Förderung einfordert, um die geplante Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Doch der Weg dahin ist schwierig. Um Fairness im Rahmen der Ausschreibungen zu gewähren, droht ein fast unüberschaubarer Haufen Bürokratie anzufallen. Bereits jetzt umfasst das aktuelle Regelwerk zur Teilnahme an den Solarauktionen über 100 Seiten.

Vor diesem bürokratischen Monster graut es auch Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG 2000. Alle Befürchtungen in Bezug auf hohe Bürokratie seien sogar noch übertroffen worden. Unternehmen, die an PV-Ausschreibungen teilnehmen wollen, müssten wohl erst Anwaltsbüros beauftragen, um überhaupt durchzublicken. Allein dieser Umstand sei ein immenses Hemmnis für Bürgerenergie-Gemeinschaften, kritisiert Fell.

Diese Ansicht teilt auch BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Er fürchtet ein signifikantes Hemmnis in den 38 zu beachtenden Paragraphen und kritisiert, dass der Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Akteure enthält. „Die komplizierte Bürokratie schreckt vor allem kleine Akteure ab“, so Falk.

 

„Ende der Vielfalt in der Energiewende“

Im Rahmen des kommenden Ausschreibungsverfahrens werden in Zukunft institutionelle Großinvestoren gegen kleine Akteure antreten. Die größten Verlierer bei den Solarauktionen nach dem aktuellen Modell werden dabei laut Falk die kleinen Bürgerenergie-Akteure sein, auf dessen Säulen die Energiewende aufgebaut wurde. „Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, betont Falk. Gabriels Versprechen, die Akteursvielfalt zu erhalten, könnte so nicht eingehalten werden. Kleinere Akteure würden sich so nicht erfolgreich an den Pilotausschreibungen beteiligen können.

Weitere Informationen zum Thema Akteursvielfalt gibt es im Interview „Die Akteursvielfalt wird kaum zu erhalten sein“ mit Rechtsanwalt Dr. Florian Valentin.

 

Zusätzliche Kosten als weiterer negativer Nebeneffekt

Die ursprüngliche Idee von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) war die Begrenzung des Kostenanstiegs für den Ausbau Erneuerbarer Energien, der zurzeit von den Stromkunden mit über 20 Milliarden Euro subventioniert wird. „Eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhen durch Ausschreibungen bietet die Chance, dass Anlagen nur in der Höhe gefördert werden, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage erforderlich ist, begründet Gabriel die neue Verordnung. Allerdings muss sich dieser Gedankenansatz erst einmal bestätigen. Erstens müssen genügend Akteure an Solarausschreibungen teilnehmen, um die Preise so niedrig wie möglich zu halten. Zweitens müssen die Gebote wirklich erst einmal unter der derzeitigen von der Regierung festgelegten Förderung liegen.

In Wirklichkeit sieht Dr. Hermann Falk ein zusätzliches Kostenrisiko in Solarauktionen dieser Art. So fallen laut Falk zusätzliche Transaktions- und Projektkosten an, die internalisiert werden müssen. Durch die fortschreitende Vergütungssenkung würden die Kosteneffizienzpotenziale bereits jetzt ausgeschöpft, erläutert Falk und untermalt seine Begründung mit folgendem Beispiel: „Photovoltaik-Strom wird schon heute für unter 10 Cent/Kilowattstunde sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig versteuert“.

 

Synergien durch Doppelnutzung von Photovoltaik und Acker werden blockiert

Neben der Einschränkung der Akteursvielfalt und den steigenden Kosten ist aber auch die Beschränkung der Bebauung von Ackerflächen ein Problem. Bauernverband und Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, die Photovoltaik von Ackerflächen größtenteils zu verbannen. Doch das ist laut Hans-Josef Fell ein Fehler. Längst gebe es Agro-PV-Anlagen, die eine Doppelnutzung ermöglichen. So eine Doppelnutzung könnte durch Schattenwerfung der Module in trockenen Gebieten den landwirtschaftlichen Ertrag steigern und in Trockenzeiten überhaupt erst möglich machen. Diese Synergien werden nun blockiert. Die Errichtung von PV-Freiflächen wird so noch weiter eingegrenzt.

Hans-Josef Fell zieht ein vernichtendes Fazit aus der neuen Verordnung zu den Solarauktionen: „Mit diesem Verordnungsentwurf blockiert die Bundesregierung nicht nur die Innovationen im Freiflächenausbau, sie behindert die Energiewende insgesamt und treibt nach den industriellen Solar-Herstellern nun auch die letzten Solarpark-Investoren und Projektierer in das Ausland“, so Fell. „Offensichtlich ist es Bundesminister Gabriel völlig egal, ob nun ein weiterer Verlust wichtiger Solarparkinvestoren erfolgt.

SPON, Solarserver I, Solarserver II
Bild: Wagner-Solar

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