Alles Wissenswerte zur Photovoltaikanlagenversicherung

Alles Wissenswerte zur Photovoltaikanlagenversicherung

Welche Versicherungen für Photovoltaikanlagen sind nötig? Stimmen Preis und Leistung? Erfahren Sie, wie Sie aus schlechten Verträgen herauskommen und worauf Sie achten müssen, damit die Versicherung wirklich zahlt.

Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich nur dann, wenn die Anlage dauerhaft einwandfrei performt. Im Laufe der Zeit ist die Anlage vielen Gefahren und Einflüssen ausgesetzt, die Schäden an Modulen und Komponenten hervorrufen können. Deswegen sind die meisten Betreiber mit einer Sachversicherung gegen Wetter, Vandalismus u.ä. sachversichert.

Bei fremdfinanzierten Anlagen ist eine Ertragsausfallversicherung üblich: Diese greift, wenn wegen Schäden, Reparatur oder Austausch der Anlage kein Solarstrom produziert werden kann. Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage auf einem gepachteten Dach oder Grundstück betreiben, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.

Preise und Leistungen vergleichen

Welche Versicherung(en) Sie auch immer haben: Sie sollten sie regelmäßig überprüfen und vergleichen, um optimal versichert zu sein. Gerade in lang laufenden Versicherungsverträgen schlummert viel Optimierungspotenzial.

In den letzten Jahren haben die Versicherer viele Erfahrungen mit PV-Anlagen gesammelt. Einige Versicherungsunternehmen zogen sich zurück, andere haben sich auf Photovoltaik spezialisiert und ihre Bedingungen verbessert. Da sich die Versicherungsprämien immer auf den Wiederbeschaffungspreis der Anlagenkomponenten beziehen, können Solaranlagenversicherungen gut optimiert werden. Denn die Komponentenpreise sind in den letzten Jahren deutlich gefallen.

Aus schlechten Verträgen herauskommen

Lange Vertragslaufzeit? Kein Problem! Nach dem in Deutschland geltenden Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie schlechte Verträge einer Solaranlagenversicherung kündigen und optimieren können:

Sonderkündigungsrecht

Jedes Jahr zum 30. September können Sie alte, langlaufende Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kündigen (§11 Absatz 4 des VVG): Läuft ein Versicherungsvertrag bereits mehr als zwei Jahre, so ist dieser zum Ende jedes Versicherungsjahres kündbar. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Frist von drei Monaten.

Im Schadensfall

Beide Vertragspartner, der Versicherer und der Versicherungsnehmer, haben nach einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 92 VVG). Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt für die Dauer von einem Monat nach Abschluss der Regulierungsverhandlungen.

Hausaufgaben

Damit die Versicherung im Schadensfall wirklich zahlt, müssen Betreiber Obliegenheitspflichten erfüllen. Versicherer können die Schadenszahlung kürzen, verweigern oder sogar den Vertrag anfechten, wenn:

  • Vorschäden bzw. eine Kündigung des Vorversicherers verschwiegen oder die Risikosituation falsch dargestellt wurde,
  • die Installationen nicht den technischen Vorschriften entsprechen oder
  • eine Gefahren-Erhöhung nicht gemeldet wurde. Eine Umnutzung des Gebäudes, auf dem eine Dachanlage installiert ist, oder ein fehlender Zaun an einer Freiflächenanlage erhöht Gefahren.

Pflegen und warten Sie Ihre Anlage regelmäßig. Auch die Installation sollte fachgerecht durchgeführt werden. Der QSVD (Qualitätsverband Solar- und Dachtechnik e.V.) definiert dafür sinnvolle und praktisch relevante Richtlinien. Ist Ihre Anlage in Schuss, ist es unwahrscheinlich, dass ein nicht versicherter Schaden auftritt.

Die ersten drei Schritte im Schadensfall

An Ihrer Anlage ist ein Schaden entstanden. Keine Katastrophe, denn genau dafür haben Sie doch eine Versicherung abgeschlossen.

1. Handeln Sie, als wären Sie nicht versichert

Sie sind durch die Schadensminderungsobliegenheit gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden an der versicherten Sache zunächst selbst zu mindern. Dabei haftet der Versicherer nicht für Mehrkosten durch fahrlässige Verzögerung bei der Wiederherstellung oder zu teurer Wiederherstellung.

2. Dokumentieren Sie lückenlos

Sie können gar nicht zu viele Fotos machen! Achten Sie dabei auf gute Qualität und fotografieren Sie von Groß nach Klein. Bei einem Kabelbruch fotografieren Sie also Dach – Modulreihe – Modul – Kabel – Bruchstelle. Zudem tragen Skizzen, technische Dokumentationen und Kostenvoranschläge zu einer schlüssigen Darstellung bei und können die Regulierung beschleunigen.

3. Kommunizieren Sie mit dem Schadensbearbeiter

Eine unverzügliche Kontaktaufnahme und Absprache ist unabdingbar, vor allem, wenn sich das Schadensausmaß durch unvorhergesehene Kosten, nicht erkannte Schäden oder Verzögerungen vergrößert.

Dirk Petschick

Mitgründer und Gesellschafter von Milk the Sun, Dirk ist seit 2009 in der PV-Branche aktiv. Er lebt, arbeitet und schreibt für die Energiewende.

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