Italien: Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung bleibt bestehen

Italien: Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung bleibt bestehen

Das Verfassungsgericht in Italien hält die Zweifel vieler Betreiber von Solaranlagen an der Verfassungsmäßigkeit des „Spalma Incentivi“ – der rückwirkenden Kürzung der Einspeisevergütung zum 01.01. 2015 – für unbegründet.

 

Bittere Nachrichten aus Italien. Der „Corte costituzionale“ hat in einer am 7.12. veröffentlichten Pressemeldung die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit beim „Spalma Incentivi“ für unbegründet erklärt. Die Begründung des Gerichts ist noch ausstehend, wir werden diese zu gegebener Zeit kommunizieren.

Die Nachricht kommt unerwartet für die vielen Betreiber von Solaranlagen, die gegen das Gesetz geklagt hatten.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des Verfassungsgerichts (auf italienisch).

 

Zum Hintergrund

Die italienische Regierung um Matteo Renzi hatte am 18. Juni 2014 ein Gesetzesdekret präsentiert, welches die rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung für Solaranlagen ab einer Größe von 200 kWp zum 01.01.2015 vorsah. Betroffene Anlagenbetreiber wurden mit dieser Änderung vor große finanzielle Hürden gestellt und haben bis zuletzt auf Änderungen im Sinne der Gerechtigkeit gehofft (Wir berichteten ausführlich).

Mit diesem Einschnitt verfolgte die Regierung vorrangig das Ziel, die Stromkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer Niederspannungsleistung von über 16,5 kW um zehn Prozent zu reduzieren. Darüber hinaus rechnete die Regierung mit staatlichen Einsparungen von jährlich 1,5 Milliarden Euro.

 

Quelle: New Energy Projects

Titelbild: africa-studio/shutterstock

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