Zukunft des EEG: Ausschreibungen auch für Photovoltaik-Dachanlagen

Zukunft des EEG: Ausschreibungen auch für Photovoltaik-Dachanlagen

Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG). In diesem Rahmen sollen in Zukunft auch Photovoltaik-Dachanlagen ab einer Größe von einem Megawatt (MW) über Ausschreibungen gefördert werden. Für diese Anlagen soll dann auch der Eigenverbrauch in Gänze unterbunden werden.

 

Seit Anfang 2015 testet die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen über Ausschreibungen. Dadurch soll der Ausbau stärker kontrolliert werden und ein Wettbewerb zwischen den Bietern entstehen. Dieses Verfahren hat Vor- und Nachteile – vor allem aber haben kleine private Akteure oftmals das Nachsehen gegen institutionelle Mitbieter. Die Folge ist eine starke Einschränkung der Akteursvielfalt.

Für die Zukunft plant die Bundesregierung eine Ausweitung des Ausschreibungsverfahrens auf weitere Erneuerbare Energien. In diesem Rahmen soll dann auch der Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen über Ausschreibungen kontrolliert und zugebaut werden.

 

Einschneidende Veränderungen für die Photovoltaik

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG), welches 2016 in Kraft treten soll. Dies sieht unter anderem vor, dass alle Photovoltaik-Anlagen – ob Freiflächenanlagen oder Dachanlagen – ab einer Größe von einem Megawatt (MW) an den Ausschreibungen teilnehmen müssen. Der von diesen Anlagen erzeugte Strom muss darüber hinaus in Gänze in das Stromnetz eingespeist werden. Der Eigenverbrauch von Solarstrom aus PV-Anlagen über einem MW Größe ist somit in Zukunft untersagt und somit ausgeschlossen.

 

Weiterer Zubau von kleineren Dachanlagen soll gesichert werden

Photovoltaik-Anlagen unter einem Megawatt Leistung sollen also zumindest im Rahmen der nächsten EEG-Novelle von den Ausschreibungen verschont bleiben. Sie werden weiterhin mit den geltenden EEG-Vergütungen subventioniert. Die Ausnahme solcher Projekte von den Ausschreibungen hat einen triftigen Grund. Zuletzt lag der tatsächliche Zubau neuer Photovoltaik-Kapazitäten so weit unter dem von der Bundesregierung festgelegten Zielkorridor, dass die stetige Degression der EEG-Vergütungen ausblieb. Um einem weiteren Rückgang der Zubauzahlen im privaten Sektor entgegenzuwirken, verzichtet die Bundesregierung auf die Regelung der Förderungen über Auktionen.

„Der Eigenverbrauch hat für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung unter 1 MW eine sehr hohe Bedeutung und ist ein wesentlicher Grund für den Bau dieser Anlagen. Ein Verbot des Eigenverbrauchs im Rahmen einer Ausschreibung würde den derzeit im Segment der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zu beobachtenden Markteinbruch voraussichtlich noch verstärken, da mit dem Eigenverbrauch ein wesentlicher Treiber für den Bau dieser Anlagen wegfallen würde“, heißt es im Eckpunktepapier.

Titelbild: shutterstock/Tim Roberts Photography

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