Wer vom EEG 2017 verschont bleibt – oder sogar profitiert

Wer vom EEG 2017 verschont bleibt – oder sogar profitiert

Das EEG 2017 wird am 01. Januar 2017 in Kraft treten. Anstatt die Energiewende aber wieder anzukurbeln, schneidet das neue EEG den Ausbau erneuerbarer Energien weiter ein. Die Kritik aus der Solarbranche ist groß. Es gibt aber noch Akteure, die nach wie vor von den Maßnahmen verschont bleiben – oder nun sogar von ihnen profitieren.

 

Keine EEG-Umlage für Solaranlagen bis 10 kWp

Kleine Solaranlagen auf Hausdächern bis zu einer Größe von 10 kWp bleiben weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Genauer gesagt betrifft diese Regelung den Eigenverbrauch. Der Eigenverbrauch von selbsterzeugten Solarstrom aus PV-Anlagen bis 10 kWp Größe wird nicht – auch nicht anteilig – mit der EEG-Umlage belastet. Ab einer Größe von 10 kWp müssen Verbraucher 40 Prozent der gültigen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zahlen.

 

PV-Anlagen bis 750 kWp ohne Ausschreibungen

Glück gehabt haben auch Erbauer von großen Photovoltaik-Anlagen bis 750 kWp. PV-Anlagen in dieser Größenordnung – egal ob Freiflächenanlagen oder Dachanlagen – müssen nicht an den Ausschreibungen für Fördertarife teilnehmen. Sie werden weiterhin mit den zum Zeitpunkt des Netzgangs geltenden, staatlich gesicherten Einspeisetarifen vergütet.

Tipp für Projektrechte größer 750 kWp: Noch bis zum 31.12.2016 ohne Ausschreibungen ans Netz bringen!

 

Verringerung der EEG-Umlage für Mieterstrom

Eine erfreuliche Neuerung gibt es auch für Mieterstrom-Modelle. Vermieter können ihren selbst produzierten Solarstrom unter Umständen künftig ohne EEG-Umlage an Mieter weitergeben. Bisher mussten Hausbesitzer, die ihr Haus ganz oder teilweise vermieten und ihre Mieter mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen, die EEG-Umlage von aktuell 6,35 ct/kWh netto bezahlen. Im neuen EEG wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung ermöglichen soll, Mieter, die Strom aus der auf dem Mietshaus angebrachten Solaranlage beziehen, mit Eigenversorgern gleichzustellen. Im besten Fall würden Mieterstrom-Modelle künftig also nur noch mit 40% der EEG-Umlage belastet werden.

 

Höchste Gebote bei Ausschreibungen für Bürgerenergie

Mit einem blauen Auge davon gekommen sind auch Bürgerenergieprojekte. Diese müssen zwar auch an den Photovoltaik-Ausschreibungen teilnehmen, sofern sie PV-Anlagen größer 750 kWp errichten wollen. Wenn Bürgerprojekte allerdings einen Zuschlag für einen Fördertarif erhalten, richtet sich dieser automatisch am höchsten bezuschlagten Gebot. Damit soll sichergestellt werden, dass private Bürgerprojekte nicht benachteiligt werden und auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können.

 

Anstieg der Einspeisevergütung durch atmenden Deckel

Erstmalig in der Geschichte des EEG könnte es sogar zu einem Anstieg der Einspeisevergütung kommen. Grund dafür sind die immer weiter sinkenden Zubauzahlen neuer Photovoltaik-Kapazitäten. Liegt der Photovoltaik-Zubau im Zeitraum von September 2015 bis August 2016 unter 1.000 MWp, steigt die Vergütung am 01. Oktober 2016 um 1,5%. Bleibt der Zubau im Anschluss weiter gering (über 1.200 MWp unter dem Zielkorridor von 2.500 MWp), wird die Vergütung am 01. April 2017 sogar noch weiter ansteigen.

 

Die Subventionierung stromintensiver Unternehmen

Vom EEG profitieren auch weiterhin stromintensive Unternehmen auf Kosten der Bürger. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Titelbild: Kuznetcov_Konstantin/shutterstock

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