Meldepflicht Posts

Im Januar startet das Marktstammdatenregister: Darauf sollten PV-Betreiber achten

Im Januar startet das Marktstammdatenregister: Darauf sollten PV-Betreiber achten

Am 31. Januar 2019 wird das neue Marktstammdatenregister (MaStR) starten. Wir zeigen, was sich für PV-Betreiber ändert und wie Sie Ihre PV-Anlagen sicher in das neue System überführen.

BNetzA: Vergütungen stabil, Stammdatenregister verschoben

BNetzA: Vergütungen stabil, Stammdatenregister verschoben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Vergütungssätze für neue Solaranlagen bis Januar 2017 bekannt gegeben – aufgrund des schwachen Zubaus bleiben sie stabil. Zudem meldete die Agentur, dass sich das Marktstammdatenregister auf Sommer 2018 verschiebt.

EEG-Meldepflichten: Fehlurteil des BGH mit fatalen Folgen?

EEG-Meldepflichten: Fehlurteil des BGH mit fatalen Folgen?

Vor einigen Wochen versetzte ein BGH-Urteil die Solarbranche in Aufruhr: Der Bundesgerichtshof gab einer Netzbetreiberin recht, die auf Rückzahlung der Einspeisevergütung aufgrund einer fehlenden Meldung der PV-Anlage klagte. Ist das Thema damit erledigt? Ein Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Bettina Hennig aus der Kanzlei Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte.

Vorsicht: PV-Anmeldung über das neue Marktstammdatenregister

Vorsicht: PV-Anmeldung über das neue Marktstammdatenregister

Das neue Marktstammdatenregister lässt weiter auf sich warten – mit Folgen für PV-Anlagenbetreiber. Denn trotz fehlendem Webportal ist mit dem 1. Juli die neue Markstammdatenregisterverordnung (MaStRv) in Kraft getreten. Die Verantwortlichkeit zur Nachmeldung liegt beim Anlagenbetreiber.

BGH: Landwirt muss Einspeisevergütung zurückzahlen

BGH: Landwirt muss Einspeisevergütung zurückzahlen

Etliche Solarstrom-Erzeuger müssen um ihre Einnahmen bangen: Aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Meldung einer PV-Anlage klagte eine Netzbetreiberin auf Rückzahlung der Einspeisevergütung – und bekam vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe Recht. Der beklagte Landwirt aus Schleswig-Holstein muss nun 45.5000 Euro zurückzahlen.

Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht

Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht

Der ursprüngliche Plan der Bundesnetzagentur, bis zum 1. Juli das neue Marktstammdatenregister als einziges Werkzeug zur Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen einzuführen, kann nicht gehalten werden: Das Register wird auf ein unbestimmtes Datum im Herbst verschoben. Die bisherige PV-Meldepflicht bleibt somit erhalten.

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