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Vorsicht: PV-Anmeldung über das neue Marktstammdatenregister

Vorsicht: PV-Anmeldung über das neue Marktstammdatenregister

Das neue Marktstammdatenregister lässt weiter auf sich warten – mit Folgen für PV-Anlagenbetreiber. Denn trotz fehlendem Webportal ist mit dem 1. Juli die neue Markstammdatenregisterverordnung (MaStRv) in Kraft getreten. Die Verantwortlichkeit zur Nachmeldung liegt beim Anlagenbetreiber.

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