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Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht

Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht

Der ursprüngliche Plan der Bundesnetzagentur, bis zum 1. Juli das neue Marktstammdatenregister als einziges Werkzeug zur Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen einzuführen, kann nicht gehalten werden: Das Register wird auf ein unbestimmtes Datum im Herbst verschoben. Die bisherige PV-Meldepflicht bleibt somit erhalten.

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