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BGH erklärt spezielle Inbetriebnahmepraxis als unzulässig: Neubestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts von PV-Anlagen bis 31.03.2012 steht bevor

BGH erklärt spezielle Inbetriebnahmepraxis als unzulässig: Neubestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts von PV-Anlagen bis 31.03.2012 steht bevor

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg bestätigt, welches den Inbetriebnahmezeitpunkt einiger Solaranlagen in bestimmten Fällen bis zum 31.März 2012 als unzulässig erklärt. Die Folgen könnten Rückzahlungen von zu hohen Einspeisevergütungen und damit sinkende Renditen für Betreiber von betroffenen Solaranlagen sein.

Italien: Neuer Gesetzesvorschlag für rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütung

Italien: Neuer Gesetzesvorschlag für rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütung

Am 24. Juni dieses Jahres hat die italienische Regierung ein Gesetzesdiskret zu den rückwirkenden Kürzungen der Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen präsentiert. Dieses muss bis zum 24. August in ein Gesetz umgewandelt werden – bis dahin hat der Senat die Macht, Änderungen des Gesetzesentwurfes vorzulegen. Von dieser Macht hat der Senat nun Gebrauch gemacht und eine geänderte Fassung eingereicht, die es nun abzusegnen gilt. Folgende Änderungen am Gesetz für bestehende PV-Anlagen liegen der Regierung seit letzter Woche vor:

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