Ein neues Strommarktgesetz hält die Photovoltaik-Welt in Atem. Es verbietet die Doppelförderung von Solarstrom, berichtet die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Betroffen sind Anlagenbetreiber, die den EEG-Strom über das Netz in räumlicher Nähe an Dritte direktvermarkten und für den gelieferten Strom keine Stromsteuer entrichten, sowie Anlagenbetreiber, die im Rahmen der kaufmännisch-bilanziellen Weiterleitung den EEG-Strom an den Netzbetreiber abgeben und dafür stromsteuerbefreiten EEG-Ersatzstrom beziehen. Diesen Anlagenbetreibern droht nun der Verlust der EEG-Förderung – rückwirkend bis zum 01.01.2016.