Steuerliche Anreize durch PV-Investment

Steuerliche Anreize durch PV-Investment

Aufgrund der aktuellen politischen Lage könnte man davon ausgehen, dass die Investitionsbereitschaft in Erneuerbare Energien immer geringer wird. Sukzessive Reduzierungen der Einspeisevergütung, die nicht gerade förderlichen Neuerungen im Erneuerbaren Energie Gesetze (EEG), sowie anhaltende politische Diskussionen könnten daran schuld sein. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Der Handel mit laufenden Solaranlagen befindet sich im Aufwind. Das liegt zum einen daran, dass es an alternativen Anlagemöglichkeiten mit einem so ausgewogenen Rendite/Sicherheits-Verhältnis mangelt. Vor allem aber bietet eine Investition in Photovoltaikanlagen steuerliche Anreize wie den Investitionsabzugsbetrag oder Sonderabschreibungen.

 

Gerhard Schmitt und Klaus-Lorenz Gebhardt, beide Rechtsanwalt/Steuerberater und Partner der mittelständischen Beratungsgesellschaft RBS RoeverBroennerSusat, erklären, dass PV-Anlagen immer noch ein interessantes Investment sind, wenn man die Rahmenbedingungen beachtet. Steuerliches Optimierungspotenzial ergibt sich dabei aus dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und im Rahmen der Vermögensnachfolge.

 

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag ist in § 7g EStG geregelt. Er ermöglicht es Betrieben, bis zu drei Jahren vor der eigentlichen Anschaffung eine den Gewinn mindernde Rückstellung in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der PV-Anlage (maximal EUR 200.000,00) zu bilden.

 

Wer kann den Investitionsabzugsbetrag nutzen?

Angesprochen sind insbesondere kleine und mittlere Betriebe, deren Betriebsvermögen im Fall der Bilanzierung EUR 235.000,00 bzw. deren Gewinn im Fall der Einnahmenüberschussrechnung EUR 100.000,00 nicht übersteigt. Auch bei neu gegründeten Unternehmen kommt der Investitionsabzugsbetrag in Betracht. Neben weiteren Voraussetzungen ist es wichtig, dass die PV-Anlage vor dem Bilanzstichtag verbindlich bestellt sein muss. Durch den Investitionsabzugsbetrag mindert sich der Gewinn des Betriebes im Jahr der Rücklagenbildung. Soweit dadurch bei Personengesellschaften Verluste entstehen, können diese im Rahmen der üblichen Regeln mit anderen positiven Einkünften der Gesellschafter ausgeglichen werden und mindern damit die Steuerlast.

Steuerliches Optimierungspotenzial bei einer Investition in eine Photovoltaikanlagen kann sich aus dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und im Rahmen der Vermögensnachfolge ergeben.

Steuerliches Optimierungspotenzial bei einer Investition in eine Photovoltaikanlagen kann sich aus dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und im Rahmen der Vermögensnachfolge ergeben.

 

Auch Sonderabschreibungen sind möglich

Im Jahr der Anschaffung ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen. Allerdings können unter ähnlichen Voraussetzungen wie für den Investitionsabzugsbetrag Sonderabschreibungen auf PV-Anlagen im Jahr der Inbetriebnahme und in vier Folgejahren in der Höhe von insgesamt bis zu 20 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Die Sonderabschreibungen verringern die Bemessungsgrundlagen für die Abschreibung in den Folgejahren. Insgesamt dürfen nicht mehr als 100% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden.

 

Können sich aus einem Solarinvestment erbschaftsrechtliche Vorteile ergeben?

Ja. Erbschaftrechtliche Vorteile können sich ergeben, wenn PV-Anlagen im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten werden, also z. B. in einer GmbH & Co. KG. Nach aktuellem Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht wird die Übertragung von Betriebsvermögen dann weitgehend oder sogar nicht besteuert, wenn der Beschenkte den Betrieb über fünf (85 Prozent steuerfrei) bzw. sieben (100 Prozent steuerfrei) Jahre unverändert weiterführt. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Angestellten, sofern mehr als 20 Angestellte beschäftigt werden. Das ist bei einer Gesellschaft, die nur eine PV-Anlage betreibt, regelmäßig unproblematisch, weil keine Angestellten beschäftigt werden.

 

Abstimmung mit Steuerberater ratsam

Da die verschiedenen Möglichkeiten des steuerlichen Optimierungspotenzials insgesamt gar nicht so einfach sind, ist es ratsam, sich am besten mit einem steuerlichen Berater vor der Investition abzustimmen und die allumfassende Investition auch unter steuerlichen Gesichtspunkten durchzurechnen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Investment in PV-Anlagen – neben der reinen Wirtschaftlichkeit der Anlage – eine interessante Möglichkeit der Nutzung steuerlicher Möglichkeiten bieten kann. Wichtig ist, dass sich angehende Investoren frühzeitig vor der Investition professionellen steuerlichen Rat holen, um auch alle Voraussetzungen für die angerissenen Begünstigungen zu prüfen.

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