Smart Meter können „Prozess der Energiewende zurückwerfen“

Smart Meter können „Prozess der Energiewende zurückwerfen“

Eine Smart-Meter-Pflicht für Wind- und Solaranlagen ab einer Größe von 7 kWp: Das ist der Plan der Bundesregierung im neuen Digitalisierungsgesetz. Die Kritik seitens des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) ist groß. Das Gesetz „ohne Sinn und Ziel“ könne den Prozess der Energiewende sogar zurückwerfen, statt ihn anzutreiben. Die Kosten würden wieder Anlagenbetreiber und/oder Stromkunden tragen.

 

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist im Kern ein Gesetz zur Einführung digitaler Messsysteme, erhebt aber den Anspruch, die gesamte Kommunikation im Energieversorgungssystem abzubilden (Auszug aus der Stellungnahme des BEE). Haushalte ab einem Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden und Erneuerbare-Energie-Anlagen ab einer Größe von 7 kWp sollen zur Installation von Smart-Metern verpflichtet werden. „Das Gesetz führt zu einer überflüssigen Kostenlawine (Für Endkunden), der Nutzen ist nicht ersichtlich“, kritisiert Dr. Hermann Falk, BEE-Geschäftsführer.

 

„Kosten-Nutzen-Analyse nicht nachvollziehbar“

Der BEE unterstellt der Regierung sogar ein Fehlhandeln in die falsche Richtung. Bestehende Gesetze wie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) würden bereits regeln, wie Netze hinreichend entlastet werden können. Die im Gesetz vorgesehene Smart-Meter-Technologie hingegen sei der derzeit eingesetzten Technik zur Anlagensteuerung deutlich unterlegen.

„Auch die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar“, erklärt BEE-Geschäftsführer Falk. Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen wären viel zu hoch und die im Gesetzesentwurf abgebildeten Kostenobergrenzen intransparent.

 

Die Kosten zahlen entweder Anlagenbetreiber oder Stromkunden

Wer die aufkommende „überflüssige Kostenlawine“ aus Nachrüstungs- und Umbaukosten zahlen muss, bleibt indes sowohl unbekannt als auch unbeantwortet. Klar ist laut BEE jedoch eines: Entweder trage der Anlagenbetreiber die unnötigen Kosten oder der Stromkunde über die Netzentgelte.

Verbraucher und Produzenten Erneuerbarer Energien sollen höhere Kosten aufgebürdet werden. Auch ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung werden eingeschränkt, ohne dass ihnen oder der Energiewende ein messbarer Nutzen entsteht. Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.“ -Hermann Falk

 

Handlungsempfehlungen

  • Bei Kleinanlagen mit Nennleistungen unter 30 kW sollen nur zum Einbau eines intelligenten Maßsystems verpflichtet werden, wenn die Kosten hierfür vom Netzbetreiber getragen werden. Somit wäre sichergestellt, dass sich die Wirtschaftlichkeit von kleinen PV-Anlagen nicht weiter verschlechtert und der Nutzen die Kosten tatsächlich übersteigt. Auch Strandet Investments durch ungenutzte Messsysteme könnten hierdurch nahezu ausgeschlossen werden.
  • Verbrauchern mit einem Jahresenergiebezug unter 6.000 kWh soll auch nach Erreichen der Preisgrenzen freigestellt bleiben, ob sie einen digitalen Zähler nutzen wollen oder nicht.
  • Großanlagen und Windparks sollen ihre bisherigen Kommunikationsanbindungen weiter nutzen dürfen, sofern ihre Sicherheitsarchitektur auf dem aktuellen Stand der Technik ist.
  • In Fällen, in denen eine Echtzeitkommunikation nötig ist, soll auf die Anbindungspflicht des (langsamen) Gateways verzichtet werden.

Quelle: BEE, Solarserver

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