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Projektbewertung: Wie viel ist eine PV-Anlage wirklich wert?

Projektbewertung: Wie viel ist eine PV-Anlage wirklich wert?

Voraussetzung für jeden Kauf oder Verkauf eines PV-Projektes ist, dass Sie wissen, wie viel es wirklich wert ist. Es muss klar sein, welche Rendite Sie erwarten können und wie weit sich diese optimieren lässt. Der Preis ist ein ausschlaggebendes Entscheidungskriterium dafür, ob eine Investition oder ein Verkauf sinnvoll sind. Wie aber lässt sich der Wert von PV-Projekten seriös ermitteln?

Photovoltaik-Gewinnabschöpfung: Was Betreiber jetzt beachten sollten

Photovoltaik-Gewinnabschöpfung: Was Betreiber jetzt beachten sollten

In der Photovoltaikbranche rätseln derzeit viele, wie sie ihre Gewinne korrekt an den Staat abführen sollen. Dazu zwingt sie das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG). Das komplexe Bürokratiemonster subventioniert den in der Energiekrise teurer gewordenen Strom. Zur Gegenfinanzierung schöpft es „Zufallsgewinne” von Kraftwerksbetreibenden ab. Aufgrund des Börsendesigns profitieren preiswerte Energiequellen wie Photovoltaik derzeit von hohen Börsenstrompreisen.

Um ein wenig Licht ins Dunkel der Gewinnabschöpfung zu bringen, haben wir für Betreiber von Photovoltaikanlagen in diesem Artikel Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Ganz gleich, wie Sie zur Gewinnabschöpfung (= Erlösabschöpfung) stehen und auch, wenn Sie sich eigentlich lieber voll auf die Umsetzung der Energiewende konzentrieren würden: Das Thema muss sorgfältig abgearbeitet werden. Denn Fehler werden hart bestraft. Zudem müssen wirtschaftlich signifikante Entscheidungen getroffen werden.

Nach der Lektüre dieses Artikels sollten Sie einordnen können, ob Sie von der Erlösabschöpfung betroffen sind und grundlegend verstehen, was bei Gewinnabschöpfung beachtet werden muss.

Häufige Fragen und Antworten: Erlösabschöpfung für Photovoltaik abwickeln

Wer muss „Überschusserlöse” abführen?

Ab einem Megawatt installierter Leistung müssen Betreibende von PV-Anlagen Überschusserlöse abführen. Ob die Megawattgrenze juristisch überschritten worden ist, muss bei Anlagenerweiterungen und -zusammenfassungen anhand des Vergütungsrechts im Einzelfall geprüft werden.

Unter die Erlösabschöpfung fallen PV-Anlagen, deren Strom über die geförderte Direktvermarktung oder sonstige Direktvermarktung (PPAs) vermarktet werden. Ausgenommen hingegen sind PV-Anlagen mit fester EEG-Vergütung.

Ebenfalls ausgenommen ist Solarstrom, der ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes direkt vor Ort verbraucht wird – sprich Eigenverbrauch oder direkte Stromlieferverträge.

Als Betreibende versteht das Gesetz diverse Gesellschafter- und Unternehmens-Konstellationen sowie Vermarktungsverhältnisse.

Ebenfalls abgeführt werden müssen Gewinne aus eigenen Absicherungsgeschäften. Dies sind sogenannte „Hedges” am Terminmarkt, bei denen zukünftige Strommengen zu einem festen Preis gehandelt werden. Damit haben die meisten „normalen” Anlagenbetreiber oder Projektentwickler jedoch nichts zu tun, da sie ihre Direktvermarkter nur beauftragen. Selbst – oder durch mit Ihnen verbundene Unternehmen – durchgeführte Absicherungsgeschäfte müssen berücksichtigt werden (z.B. Stadtwerke). Absicherungsgeschäfte mit Verlusten können zu einer Verkleinerung des abzuführenden Betrages führen.

Ebenfalls zur Kasse gebeten werden Betreibende von Braunkohle-, Atom-, Abfall-, Mineralöl- und Windkraftwerken. Ausgenommen sind Steinkohle, Gase, leichtes Heizöl und gespeicherter Strom.

Für welchen Zeitraum müssen die Erlöse abgeführt werden?

Es werden die Erlöse abgeschöpft für Strommengen, die in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 1.12.2022 und dem 30.6.2023 erzeugt wurden bzw. werden.

Dieser Zeitraum kann bis zum 30.4.2024 verlängert werden.

Ob es zu einer Verlängerung kommt, soll ein Bericht der Bundesregierung klären, der Ende Mai 2023 vorliegen muss. Spätestens dann sollten Sie überblicken können, in welchem Umfang Sie im Zuge der Strompreisbremse zur Kasse gebeten werden.

Wie viel müssen PV-Betreibende ungefähr bezahlen?

Diese Frage haben die Energiemarktexperten von Aurora Energy Research in einer Studie beantwortet und berechnet, welcher Anteil der Einnahmen im Durchschnitt abgeschöpft wird:

  • Subventionierte Photovoltaik-Anlagen: -55 Prozent
  • Nicht-subventionierte PV-Anlagen: -36 Prozent

Laut den Autoren sind per Marktprämie subventionierte PV-Anlagen wegen schärferer Obergrenzen deutlich stärker betroffen sind als nicht-subventionierte PV-Anlagen.

Diese Einnahmeverluste in den Monaten der Abschöpfungslaufzeit sind gravierend. Die Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember 2022. Sie endet frühestens am 30. Juni 2023 und spätestens am 30. April 2024. Vorab waren rückwirkende Eingriffe bis in den September oder März hinein diskutiert worden. Die Abschöpfung fällt demnach bei Altanlagen für sieben bis 18 Monate der über zwanzigjährigen Betriebszeit an.

Die langfristige Wirtschaftlichkeit und Profitabilität von Erneuerbare-Energien-Anlagen sei jedoch durch die in Deutschland geplante Abschöpfung nicht gefährdet. Laut den Berechnungen des aus der Oxford-Universität hervorgegangenen Analysehauses seien viele erneuerbare Energien aufgrund der hohen Strompreise erstmals im großen Stile ohne Subventionen rentabel. Auch mit Gewinnabschöpfung würden die Anlagen auf ihre gesamte Lebenszeit gesehen so hohe Renditen wie noch nie erwirtschaften können. Aurora wird hierbei noch etwas konkreter: So reduziere sich der interne Zinsfuß (IRR) über den gesamten Betrachtungszeitraum nur um etwa einen Prozentpunkt. Die Ergebnisse werden jedoch differenziert und eingeschränkt:

  • Besonders positiv schneiden PV-Anlagen ab, die ihren Betrieb im Januar 2022 aufgenommen oder für die zuvor durch Lieferantenverträge Materialpreise gesichert worden waren. Diese Anlagen profitieren besonders von hohen Strompreisen.
  • Neue PV-Anlagen, die im Januar 2023 in Betrieb gehen, würden es schwer haben, sich vollständig förderfrei durch Direktvermarktung am Markt zu behaupten, da sie inflationsbedingte Kostensteigerungen stemmen müssen. Bestätigt hat diese Einschätzung eine Umfrage unter den Mitgliedern des Bundesverbandes für Solarwirtschaft, bei der 45 Prozent der befragten Unternehmen mit einer Unwirtschaftlichkeit förderfreier PV-Projekte rechnen.

Wie wird der konkrete Abschöpfungsbetrag ausgerechnet?

In Deutschland wird mehr abgeschöpft, als die EU im Oktober mit ihrer „EU-Notfall-Strom-Verordnung” vorgegeben hatte. In der Bundesrepublik gelten unterschiedliche „technologiespezifische Erlösobergrenzen” (=Referenzwerte). Diese Werte sind im Kern der Betrag, den Sie behalten dürfen. Bei der Photovoltaik orientiert sich die Erlösobergrenze am anzulegenden Wert, der aus der für die jeweilige PV-Anlage geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hervorgeht.

Berechnung Abschöpfungsbetrag

Wie der Überschusserlös und der Referenzwert ermittelt werden, kommt auf das zugrunde gelegte Berechnungsmodell und die Art der PV-Anlage an. Bei PPAs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen wählen, ob Sie sich nach dem Standardmodell oder dem Spitzabrechnungsmodell veranlagen.

Standardmodell bei Photovoltaik

Überschusserlöse können um eigene Absicherungsgeschäfte korrigiert werden.

Als Preis wird bei der Photovoltaik der Monatsmarktwert Solar herangezogen. Sollte der Spotmarktpreis in einzelnen Stunden unterhalb des Monatsmarktwertes gelegen haben, kann der herangezogene Monatsmarktwert für diese Zeiträume in einem aufwändigen Verfahren nach unten korrigiert werden.

Der Sicherheitszuschlag beträgt bei geförderten Anlagen 3 Cent/kWh. Bei ungeförderten Anlagen entfällt er.

PPA: Augen auf bei der Wahl des Berechnungsmodelles

Bei „anlagenbezogenen Vermarktungsverträgen” können Sie einmalig wählen, ob Sie das Standardmodell oder das Spitzabrechnungsmodell zugrunde legen. Anlagenbezogene Vermarktungsverträge sind PPAs, über die Solarstrom an Dritte vermarktet wird. Die Wahlmöglichkeit hängt zudem vom Inbetriebnahme- und Vertragsdatum ab. Zudem wird dabei zwischen Bestands- und Neuanlagen unterschieden.

Wenn Sie sich mit einem Fixpreis-PPA für das Standardmodell entscheiden, besteht das Risiko eines Minusgeschäftes – nämlich dann, wenn Sie einen höheren Abschöpfungsbetrag überweisen müssen, als Ihnen Ihr Stromkunde bezahlt. Wirtschaftlich kommt deshalb bei Fixpreis-PPA häufig nur das Spitzabrechnungsmodell in Frage.

Mit der ersten Erklärung zum 31.07.2023 beim Übertragungsnetzbetreiber wird die Auswahl des Berechnungsmodells für alle Abrechnungszeiträume zementiert.

Spitzabrechnungsmodell bei Photovoltaik-PPA

Spitzabrechnungsmodell bei Photovoltaik-PPA

Wie im Standardmodell können die Strommenge um Redispatch-Strommengen und der Vertragspreis um Absicherungsgeschäfte korrigiert werden.

Wann muss wem was gemeldet werden?

Wann und an wen muss gezahlt werden?

Überwiesen werden muss der Abschöpfungsbetrag an den Anschlussnetzbetreiber.

Erstmalig gezahlt werden muss er am 15.8.2023 für den Zeitraum Dezember 2022 bis April 2023. Danach geht es quartalsweise weiter am 15.12.2023.

Wer führt die Veranlagung durch?

Anlagenbetreibende müssen sich selbst veranlagen und ausrechnen, wie hoch ihre „Überschusserlöse” ausfallen.

Sollte ich die Veranlagung selbst durchführen?

Die Umsetzung der Veranlagung ist adminanstriv aufwändig, kompliziert und anfällig für Fehler. Fahrlässige Fehler und Falschangaben werden mit scharfen Straf- und Bußgeldbestimmungen quittiert.

Aus diesen Gründen ist für viele Betreibende eine Rechtsberatung durch spezialisierte Anwaltskanzleien sinnvoll. Alternativ kann auf Fachsoftware zurückgegriffen werden, die laut Anbieter die Berechnungen und Meldungen automatisch und rechtssicher übernehmen kann.

Was droht bei Fehlern?

Der Gesetzgeber hat zur Durchsetzung der Gewinnabschöpfung scharfe Straf- und Bußgeldbestimmungen festgelegt. Alle Erklärungen und Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Kontrolliert wird die Veranlagung von der Bundesnetzagentur. Diese darf hierzu Auskünfte verlangen und Unterlagen anfordern. Zudem verfügt sie über Betretungsrechte.

Wer fahrlässig oder vorsätzlich Fehler macht, dem können Geldbußen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes auferlegt werden. Vorsätzliche Falschangaben können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei gefälschten Belegen drohen sogar bis zu 10 Jahren Haft.

Würde sie ein Fachanwalt bei der Veranlagung falsch beraten, haftet dieser, sofern Sie einen Beratungsfehler nachweisen können.

Beim Einsatz einer Fachsoftware haftet der Anbieter für Berechnungsfehler. Für die korrekte Eingabe der Daten bleiben Sie als Anlagenbetreiber selbst verantwortlich.

Ist die Strompreisbremse eine Energiewendebremse?

Den Analysten von Aurora-Energy zufolge hat die monatelange Diskussion über die Gewinnabschöpfung die am Markt teilnehmenden PV-Unternehmen gehörig verunsichert. Der Gesetzgeber habe für einen Vertrauensverlust gesorgt. Zudem steht die Dauer der Maßnahme und damit die konkrete Belastung in den Sternen, was in der Natur der Sache liegt, da niemand absehen kann, wie lang sich die Energiekrise hinziehen wird. In dieser Gemengelage verunsichern zudem Pläne der EU-Kommission für eine grundlegende Reform des Strommarktdesigns im diesem Jahr. Auch die Material- und Finanzierungskosten von PV-Anlagen sind gestiegen. Aus diesen Gründen könnten Investoren das Risiko von Photovoltaik-Assets negativer einschätzen.

Folgerichtig wird die Energiewende durch die Strompreisbremse gebremst, was widersinnig ist, da eben genau erneuerbare Energien die Strompreise langfristig stabilisieren und senken können – ein Dilemma. Denn grundsätzlich ist Solidarität mit privaten und unternehmerischen Stromkunden angebracht, auch wenn sich über dessen Ausgestaltung vortrefflich streiten lässt.

Das kommt auf Betreiber und Investoren in PV-Anlagen im 1. Halbjahr 2023 zu

Das kommt auf Betreiber und Investoren in PV-Anlagen im 1. Halbjahr 2023 zu

Willkommen im Jahr 2023. Nach dem Motto „The same procedure as every year!” kommen auch in diesem Jahr auf Betreiber von PV-Anlagen und Investoren in PV-Anlagen wieder eine Reihe an wiederkehrenden Aufgaben zu und es gibt gerade für Investoren einige wichtige Termine zu beachten, die wir nachfolgend in einer kurzen monatlichen Zusammenfassen für das 1. Halbjahr zusammengestellt haben.

Markttrends: Rekordzeiten beim Verkauf schlüsselfertiger PV-Anlagen

Markttrends: Rekordzeiten beim Verkauf schlüsselfertiger PV-Anlagen

Unser Online-Markplatz ist ein Stimmungsbarometer für den Markt gewerblicher Photovoltaikanlagen. Wir haben Data-Mining betrieben und Markttrends ausgewertet, um herauszufinden, wie sich bei uns die Nachfrage in den verschiedenen Marktsegmenten in diesem Jahr entwickelt hat.

EEG 2023: Was PV-Investoren jetzt wissen müssen

EEG 2023: Was PV-Investoren jetzt wissen müssen

Im Jahr 2035 soll Deutschlands Stromversorgung nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. So lautet das Ziel des in diesem Sommer beschlossenen Gesetzespakets für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien („Osterpaket”), welches eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umfasst.

Zinswende: Finanzierung nicht auf die lange Bank schieben

Zinswende: Finanzierung nicht auf die lange Bank schieben

Die Niedrigzinsphase ist Geschichte. Dieser ökonomische Einschnitt trifft viele gewerbliche Photovoltaik-Projekte ins Mark, da diese meist auf Kreditfinanzierungen aufbauen. Die Zinswende fordert die Energiewende heraus. Während in der Branche nun Rückschlüsse gezogen und Vorbereitungen getroffen werden, ist eines bereits klar: Wer fremdfinanzierte PV-Anlagen betreibt oder PV-Projekte kaufen will, sollte sich schnellstmöglich gute Zinsen für seine Finanzierung sichern, bevor sich die Rahmnbedingungen weiter verschlechtern.

Wie kam es dazu? Begonnen hat alles in der Pandemie: Lieferkettenengpässe und eine gestiegene Nachfrage ließen die Inflation ansteigen, was zunächst für einen vorübergehenden Effekt gehalten worden war. Verfestigt hat sich der Abwärtstrend dann mit dem Krieg in der Ukraine und der daraus hervorgegangenen Energiekrise. Dazu kamen weltweit klimabedingte Missernten. Die steigenden Preise für Lebensmittel und Energie haben im August in Deutschland den Wertverfall des Geldes bereits auf 9,1 Prozent anschwellen lassen. Im Herbst rechnet Bundestagspräsident Nagel sogar mit 10 Prozent Inflation.

Die Europäische Zentralbank (EZB) jedoch akzeptiert nur eine Inflationsrate von 2 Prozent und steuert entgegen. So erhöhte sie im Juli ihren Leitzins für Geschäftsbanken (Hauptrefinanzierungssatz) um 0,5 Prozent. Mitte September kamen weitere 1,25 Prozent hinzu. Der EZB-Rat geht von der Notwendigkeit weiterer Zinssteigerungen aus, um die Nachfrage zu dämpfen und damit die Inflation zu bremsen – ein Ende dieser Fahnenstange ist nicht absehbar.

Dämpft die EZB damit auch die Nachfrage nach Finanzierungen für erneuerbare Energien? Genau dies wäre kontraproduktiv. Denn über einen raschen Ausbau erneuerbarer Energien können Energiepreise restabilisiert werden. Darum muss sich die Politik nun kümmern.

Für PV-Investor*innen ändert sich einiges: Künftig kann Eigenkapital nicht mehr beliebig mit billigen Krediten gehebelt werden. Die Finanzierungskosten steigen, was auf die Renditen, aber auch auf die Höhe des einzusetzen Eigenkapitals Einfluss haben kann.

Was ist für den Betrieb und Kauf von PV-Projekten nun wichtig?

Prüfen Sie die Kreditlaufzeiten Ihrer PV-Finanzierungen. Ist eine lange Zinsbindung – möglichst über die gesamte Kreditlaufzeit – vereinbart worden, müssen Sie nichts weiter tun.

Häufig aber wurden kürzere Zinsbindungen vereinbart, da in der Niedrigzinsphase viele auf weiter sinkende Zinsen hofften. So vereinbarten sie kurze Zinsbindungen, um die Finanzierungskosten künftig noch weiter senken zu können. Solche Entscheidungen fallen ihnen nun nach der Zinswende auf die Füße. Sollte in Ihrer PV-Finanzierung eine kurze Zinsbindung enthalten sein, sollten Sie Ihr PV-Projekt schnellstmöglich umfinanzieren. Dafür bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

Wenn Sie den Verkauf eines PV-Projekts mit kurzer Zinsbindung planen, dann sollten Sie sich damit beeilen. Denn durch das Zinsrisiko dürfte der Verkaufswert des Assets früher oder später sinken.

Wenn Sie PV-Projekte kaufen wollen, dann sollten Sie sich auch hierfür schnell aktuelle Finanzierungskonditionen sichern. Auch wenn die Zinsen bereits gestiegen sind, erscheint ein weiterer Zinsanstieg mehr als wahrscheinlich, wenn man davon ausgeht, dass uns die hohe Inflation weiter erhalten bleibt.

Die Krux: Welche Zinsbindung wählen?

Mit der Zinswende muss bei der Zinsbindung von Finanzierungen umgedacht werden. In der Niedrigzinsphase früher galt es als klug, sich die niedrigen Zinsen so lange wie möglich zu sichern und sich etwas Spielraum für Sondertilgungen zu verschaffen. Auf welche Erwartung der Zinsentwicklung kann heute gesetzt werden? Wie lange Zinsen steigen und ab wann sie wieder fallen werden, kann niemand verlässlich prognostizieren.

Eine Möglichkeit, um mit dieser Ungewissheit umzugehen, ist eine gesplittete Finanzierung. Sie könnte aus einer Teilfinanzierung mit kürzerer Zinsbindung bestehen. Mit diesem Teil könnten ggf. die Vorteile eines rückläufigen Trends mitgenommen werden. Umgekehrt birgt der Teil mit kurzer Zinsbindung bei der Anschlussfinanzierung ein Zinsrisiko. Der zweite Teil der gesplitteten Finanzierung könnte durch eine lange Zinsbindung Stabilität in die Finanzierungsstruktur bringen. Diese können Sie sich natürlich auch für die Gesamtfinanzierung sichern, womit Sie sich bei einem Aufwärtstrend allerdings Optimierungsoptionen verbauen. Eine weitere Möglichkeit der Flexibilität bieten Darlehen mit variablen Zinssätzen, die nach oben „gedeckelt” (Zins-Cap) sind.

Bremst die Zinswende die Energiewende?

Aktuell ist die Nachfrage nach Investitionen in erneuerbare Energien sehr hoch. Durch steigende Zinsen wird der Markt höhere Renditen oder geringere Risiken erwarten. Insbesondere institutionelle Investoren überprüfen ihr Rendite-Risiko-Profil stetig und könnten zurückhaltender werden. Diese Entwicklung wird ein Stück weit durch die Nachfrage nach nachhaltigen Geldanlagen abgefedert, da erneuerbare Energien aus unterschiedlichen ethischen Gesichtspunkten als sehr sinnvoll gelten.

Wie kann die Branche darauf reagieren? Ihre Spielräume sind gering. Denn wie können bei steigenden Projektkosten – durch höhere Finanzierungskosten, den Fachkräftemangel und gestörte Lieferketten – die Rendite erhöht oder die Risiken minimiert werden? Installationsbetriebe und Hersteller müssen nicht auf Margen verzichten, da bei ihnen die Nachfrage ungebrochen hoch bleiben dürfte. Anders sieht es bei Projektierer*innen und EPCs aus. Diese müssen sich mittelfristig auf die Zinswende vorbereiten und Abstriche machen und/oder ihre Effizienz steigern. Denn je besser sie sich organisieren, desto geringer werden ihre Abstriche ausfallen.

Die Zinswende wird an der Energiewende nicht spurlos vorbeigehen. Um die Energiekosten kurzfristig und dauerhaft stabilisieren zu können, sind erneuerbare Energien aus drei Gründen von herausragender Bedeutung:

  • Sie sind gemessen an an den Stromgestehungskosten die preiswerteste Energiequelle im Vergleich mit allen neu errichteten Energieerzeugungs-Technologien.
  • Sie bieten eine strategische Unabhängigkeit von importierten Energieträgern wie Öl, Gas, Kohle und Kernbrennstäben. Die damit einhergehende Energiesouveränität schützt vor Preisschwankungen und bietet Versorgungssicherheit.
  • Sie entlasten das Klima und dämpfen damit die massiven Bedrohungen der Klimakrise.

Die Energiewende würde gebremst werden, wenn Projektierer*innen oder EPCs Projekte fallen lassen würden – weil ihre Margen zu gering werden oder gar die Verkaufspreise nicht mehr die Projektkosten einspielen würden. Weder eine Verknappung des Projektangebots noch eine Dämpfung der Projektnachfrage führen zu dem anvisierten beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Diese Problematik hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erkannt und forderte bereits für das EEG-Osterpaket einen Ausgleichsmechanismus an steigende Kapitalkosten.

Expertentipps zum richtigen Verkauf von PV-Anlagen

Expertentipps zum richtigen Verkauf von PV-Anlagen

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Projekten ist hoch und hat in 2022 noch einmal deutlich angezogen. Müsste es dann nicht ganz einfach sein, schlüsselfertige oder in Betrieb befindliche PV-Anlage zu verkaufen? Die Antwort lautet:

Versicherungsschutz rund um die PV-Anlage – Wichtiger denn je!

Versicherungsschutz rund um die PV-Anlage – Wichtiger denn je!

Steigende Preise für Strom und Wärme stellen Eigenheimbesitzer und Gewerbebetriebe vor immer größere Herausforderungen. Die unabhängige Versorgung mit Strom und Wärme gewinnt deshalb immer mehr an Bedeutung.

Eine Photovoltaikanlage bedeutet eine große Investition in die Zukunft. Denn nur hochwertige Technik und Qualität bei der Installation bringen auf lange Sicht den gewünschten Ertrag. Folglich empfiehlt es sich diese Investition auch entsprechend abzusichern.

Stolpersteine in der Projektentwicklung – frühe Fehler vermeiden

Stolpersteine in der Projektentwicklung – frühe Fehler vermeiden

Das im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verbindlich festgelegte 1,5-Grad-Klimaschutz-Ziel sowie die zuletzt in den Fokus geratene fehlende Energieautarkie der Bundesrepublik Deutschland haben die Sinne für den Ausbau der Erneuerbaren Energie sowohl in Politik als auch der breiten Gesellschaft nochmals geschärft. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und ist mit dem erst im Hochsommer verabschiedeten Osterpaket einen wichtigen Schritt gegangen.

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