Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung in Italien beschlossen

Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung in Italien beschlossen

Nach langer Zeit des Wartens und Bangens hat die italienische Regierung die rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom endgültig beschlossen. Bereits Anfang August hatte der Senat einen Gesetzesentwurf mit verschiedenen Diskreten verabschiedet, der nun seitens der Regierung akzeptiert und für rechtmäßig erklärt wurde. Dieser Gesetzesentwurf regelte neben der rückwirkenden Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung auch neue Abgaben auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Anlagenbetreiber in Italien müssen sich nun bis zum 30.11.2014 zwischen drei Optionen entscheiden, die den weiteren Betrieb ihrer Solaranlagen und deren Vergütung regeln. 

 

Drei Optionen für angepasste Einspeisevergütung

Option eins verlängert den Zeitraum der Einspeisevergütung von 20 auf 24 Jahre – allerdings wird die Einspeisevergütung um 17-25 Prozent gekürzt. Je näher sich eine Anlage dabei am Ende des 20-jährigen Zeitraums befindet, desto stärker fällt die Kürzung aus.

Bei Option zwei wird die Einspeisevergütung um 5-9 Prozent gekürzt – die Dauer der Einspeisevergütung verändert sich in diesem Fall nicht. Je größer die Solaranlage ist, desto stärker wird die Kürzung.

Option drei beinhaltet eine Verschiebung der Zahlung, indem zunächst eine niedrigere Vergütung gezahlt wird und anschließend eine höhere. Die Laufzeit bleibt in diesem Fall bei 20 Jahre bestehen.

 

Rechenbeispiel von Option drei

Andreas Lutz von New Energy Projects (München) erklärt die letzte Fördervariante anhand eines Rechenbeispiels: Eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von 999 kW Leistung wurde am 01.07.2011 in Betrieb genommen. Die alte Einspeisevergütung beträgt 27,6 Eurocent je Kilowattstunde, die Restlaufzeit 16 Jahre und sechs Monate.

Bei dieser Anlage würde sich die Förderung von Januar 2015 bis Dezember 2019 zunächst auf 23,68 Cent je kWh verringern, danach würde sie von 2020 bis 2025 jährlich um 1,12 Cent erhöht werden und von 24,8 Cent auf 30,4 Cent je kWh steigen. Zwischen 2026 und 2030 würde die Vergütung konstant 31,52 Cent betragen, und für die Restzeit der Förderung im ersten Halbjahr 2031 bei 27,6 Cent je kWh liegen.

New Energy Projects unterstützt Unternehmen aus dem deutschsprachigen Bereich seit über fünf Jahren beim professionellen Management von Photovoltaik-Anlagen in Italien.

Quelle: Solarserver

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