Rahmenbedingungen für dezentralen Mieterstrom werden verbessert

Rahmenbedingungen für dezentralen Mieterstrom werden verbessert

Dezentraler Mieterstrom wird immer relevanter und bietet vor allem in Metropolen die Chance zur Energieeffizienz, zur Kostensenkung und zum Klimaschutz.

 

Die Rahmenbedingungen für den viel-diskutierten und immer relevanter werdenden Mieterstrom aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen in und auf Gebäuden verbessern sich. Sowohl die von der EU notifizierte Neufassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) als auch eine Erweiterung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, führen zu faireren Wettbewerbsbedingungen. Auch soll es zukünftig attraktiver sein, Strom kurzfristig zwischenzuspeichern. Darauf weist die Berliner Energieagentur (BEA) anlässlich des Inkrafttretens eines Artikelgesetzes zu KWKG und EEG zum 1. Januar diesen Jahres hin.

Auf der Basis dieser verbesserten Gesetzeslage will die BEA ihre Position als berlin- und deutschlandweit erfahrenster Anbieter von „Mieterstrom“ aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen weiter ausbfauen. Im Vorjahr konnte das Energiedienstleistungsunternehmen mit 20 Eigentümern von Wohn- oder Dienstleistungsgebäuden in Berlin neue Lieferverträge über Wärme und/oder Strom abschließen sowie bestehende Verträge verlängern.

 

„Mieterstrom insbesondere in den Metropolen den Weg bereiten“

Zahlreiche Anlagen gingen noch vor Weihnachten in Betrieb, weitere folgen in den kommenden Monaten. Die Zahl der Wohnungs- und Gewerbemieter, die ihren Strom aus einem BHKW oder einer Photovoltaikanlage der BEA direkt beziehen, stieg damit auf über 4.000 Kunden. Insgesamt bietet die BEA an 65 Standorten in Berlin dezentralen Mieterstrom unter dem Markennamen BEA Kiezstrom® zum Bezug an.

Für BEA-Geschäftsführer Michael Geißler beweist diese positive Entwicklung, „dass dezentrale Energieerzeugung als Beitrag zur Energieeffizienz, zur Kostensenkung und zum Klimaschutz von der Immobilienwirtschaft erkannt und verstärkt auch umgesetzt wird.“ Er betonte: „Die BEA wird mit ihrer Investitionstätigkeit sowie ihrem Beratungs-Know-how weiterhin ein Treiber für die Energiewende in Berlin sein. Es ist gut, dass der Bundesgesetzgeber die Chancen der Dezentralität erkannt hat und Mieterstrom insbesondere in den Metropolen den Weg bereitet.“

 

Wirtschaftliche Vorteile bei PV-basiertem Mieterstrom

In dem neuen Artikelgesetz hat der Bundestag erstmals die Belieferung mit PV-basiertem Mieterstrom dem Eigenverbrauch – zum Beispiel von Eigenheimbesitzern – grundsätzlich gleichgestellt. Dies soll in einer Verordnungsermächtigung umgesetzt werden. Der sogenannte Eigenverbrauch wird nicht mit der vollen EEG-Umlage in Höhe von 6,88 Cent/kWh belastet, sondern nur mit einer reduzierten Umlage von 40 Prozent. Dadurch entsteht eine Preisdifferenz beim Strompreis von rund 4 Cent/kWh, die an die Privat- oder Gewerbekunden teilweise weitergereicht werden, bzw. mehr Photovoltaikprojekte wirtschaftlich ermöglichen kann. Aktuell zahlen BEA-Kiezstrom®-Kunden einen Arbeitspreis von 24,95 Cent/kWh und damit ca. 15 Prozent unter Grundversorgungstarif.
Neue Verträge hat die BEA sowohl mit Neu- und Bestandskunden wie den Wohnungsbaugenossenschaften dpf, Steglitzer Baugenossenschaft und Charlottenburger Baugenossenschaft abgeschlossen als auch verstärkt mit Wohneigentümergemeinschaften und Bauträgergruppen. Die BEA bietet den Gebäudeeigentümern dabei ein auf den individuellen Bedarf zugeschnittenes Energiedienstleistungsangebot an. Es reicht von der Betriebsführung für ein einzelnes BHKW bis hin zur vollständigen Modernisierung und den Betrieb einer BHKW-basierten Heizzentrale plus Installation einer Solarstromanlage.

 

Quelle: Berliner Energieagentur

Titelbild: Milk the Sun

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