PV-Ausschreibungen: Die Eckpunkte stehen zur Debatte

PV-Ausschreibungen: Die Eckpunkte stehen zur Debatte

Die Bundesregierung hat jüngst die EEG-Gesetzesänderungen durchgewinkt, die massive Einschneidungen für die Photovoltaik bedeuten. Neben der Belastung von PV-Selbstversorgern mit der EEG-Umlage soll auch ein Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenprojekte auf die Beine gestellt werden. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium nun die Eckpunkte präsentiert. Diese stehen ab sofort zur Debatte und können von jedermann konstruktiv kritisiert werden. 

 

 

Ausschreibungen

Foto: Windwärts Energie

Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen sind ein Instrument, mit dem die Vermarktung von Solarstromleistung auf Freiflächen geregelt wird. Das gab es in dieser Form in Deutschland noch nicht – in Zukunft soll dieses System der Ausschreibungen aber eingeführt werden. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun die Eckpunkte veröffentlicht, auf dessen Grundlage eine entsprechende Verordnung aufgebaut werden soll. Noch in diesem Jahr soll die Verordnung abgesegnet werden, da bereits ab 2015 erste Pilotaussschreibungen stattfinden sollen. Innerhalb von zwei Jahren möchte das BMWi genügend Erfahrungen mit dem System sammeln, damit die neu zu installierende Leistung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ab 2017 generell ausgeschrieben werden kann. 

Diese Eckpunkte stehen ab sofort zur freien Debatte. Noch bis zum 22. August dieses Jahres Stellungnahmen, Verbesserungswünsche und Ideen an das BMWi übermittelt werden. 

 

Ausschreibungen per Bieterverfahren, bei dem die Bieter die Konkurrenzangebote nicht kennen

Das Ausschreibungssystem soll die Baugenehmigung und die Förderung für den günstigsten Stromvermarkter garantieren. Den Zuschlag für den Bau der Photovoltaik-Anlage bekommt also die Person, die ihren Strom nach Fertigstellung am günstigsten vermarkten wird. Garantiert werden soll das durch ein anonymes Bietverfahren. Bei diesem Verfahren setzt die Bundesnetzagentur einen Höchstpreis für den Stromverkauf fest, der so tief wie möglich unterboten werden soll. Die Bieter wissen dabei nicht, was die Konkurrenten geboten haben. Das Angebot mit dem günstigsten Preis zur Stromvermarktung bekommt dann die Baugenehmigung und die staatliche Förderung. Die Förderstruktur entspricht somit dem Grundansatz des EEG 2014. „Die Anlehnung an die Fördersystematik des EEG gewährleistet die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für die Investoren und stellt eine Vergleichbarkeit zum bestehenden System her“, behauptet das BMWi.

 

Flächenbegrenzung für Freiflächenanlagen gelockert

Um kosteneffizientere Projekte zu ermöglichen, hat das BMWi auch die Flächenbegrenzung für Freiflächenanlagen gelockert. Die Förderfähigkeit der Anlagen wird zu den Ausschreibungen von zehn auf insgesamt 25 Megawatt angehoben. „Eine gänzliche Aufhebung der Flächenbegrenzung wurde geprüft, hätte aber unter Umständen negative Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation und könnte im Einzelfall zu Problemen beim Landschafts- und Umweltschutz führen.“ Zur Debatte steht aber noch, welche Flächenkategorien überhaupt in das Ausschreibungssystem einbezogen werden sollen. Bisher sind nur Anlagen auf Konversionsflächen, Seitenrandstriefen von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf nicht bebauten und schon versiegelten Flächen förderfähig. „Die Marktanalyse der Wissenschaftler hat gezeigt, dass eine ausreichende Wettbewerbssituation auf dem Markt der Photovoltaikfreiflächenanlagen entscheidend von der Verfügbarkeit von Flächen abhängt“, betont das BMWi. „Die Wissenschaftler empfehlen in ihrem Bericht daher, die im EEG bestehende Begrenzung der verfügbaren Flächen zu lockern und die Förderung nur noch an das Vorliegen eines wirksamen Bebauungsplans zu knüpfen.“ Das soll im Rahmen der Konsultation ergebnisoffen diskutiert werden.

 

Auch auszuschreibende Leistung erhöht – sogar über die Koalitionsziele hinaus

600 Megawatt sollen per Ausschreibungen pro Jahr in Deutschland zugebaut werden. Das sind 200 Megawatt mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart und lässt auf große Schritte nach vorne in Sachen Energiewende hoffen. Probleme sehen die Ministerien allerdings noch im Erhalt der Akteursvielfalt bei den Ausschreibungen. Zu den Ausschreibungen zugelassen werden nämlich nur Personen, die einen Aufstellungsbeschluss einer Gemeinde, eine vorläufige Netzanschlusszusage und eine finanzielle Sicherheit (Bid-Bonds) vorliegen haben. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass es sich bei den Bietern auch wirklich um ernsthafte Interessenten handelt, die baureife Projekte in Aussicht haben. Damit wird viel Geld für die Entwicklung von Projekten verbrannt, ohne dass es eine Sicherheit gibt, dass die Anlagen auch jemals gebaut werden dürfen. Das wird vor allem die genossenschaftlich organisierten Beitreiber davon abhalten, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen.

 

Strafen für nicht realisierte Anlagen/Verstöße gegen Preisabmachung

Um sicherzugehen, dass akzeptierte Projekte auch wirklich gebaut und der Strom zu den gebotenen Preisen verkauft wird, plant das Wirtschaftsministerium eine Strafzahlung. Diese Strafzahlung soll durch die Bid-Bonds der Anlagenbetreiber gesichert werden, über die die Bundesnetzagentur verfügt. Sollte eine Strafe fällig werden, hat die Bundesnetzagentur Zugriff auf die finanziellen Mittel und die Sicherheit, dass das abgestrafte Unternehmen / die abgestrafte Person die Strafe auch zahlen wird.  Die Höhe dieser finanziellen Sicherheiten steht noch nicht fest. „Im wissenschaftlichen Gutachten werden bei Einreichung des Angebots zunächst eine geringere finanzielle Sicherheit in einem Umfang von zwei bis fünf Euro pro Kilowatt Leistung und bei Erteilung des Zuschlags eine finanzielle Sicherheit zur Absicherung der Strafzahlung bei Nichtrealisierung in Höhe von 25 bis 50 Euro pro Kilowatt Leistung vorgeschlagen“, erklärt das BMWi. „Die Absicherung könnte in Form einer Avalbürgschaft einer Bank oder einer Bareinzahlung auf ein Sperrkonto erfolgen.“

Quelle: photovoltaik.eu

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