Polen: Neue Regelungen für Photovoltaik und Erneuerbare Energien geplant

Für die Photovoltaik in Polen sind neue Regelungen geplant. Laut der zuständigen Regierungsbehörden sollen durch die Neuregelungen niedrigere Strompreise erreichen und EEG-Umlagen, wie sie in Deutschland üblich sind, vermieden werden. Kritiker sehen in dem neuen Gesetzesvorstoß die Handschrift der Kohlelobby. Ihre Kraftwerke würden bevorzugte Behandlung erfahren und die anderen erneuerbaren Energien aus dem polnischen Strommarkt verdrängen.

Kritiker sehen die Handschrift der Kohlelobby hinter den neuen Regelungen für Erneuerbare Energien in Polen. (C) Photo by Last Hero, CC-Attribution, Bestimmte Rechte vorbehalten

Wie das Magazin photovoltaik.eu berichtet, sind für die Photovoltaik in Polen neue Regelungen geplant. In den letzten Jahren hatte sich die Entwicklung des polnischen PV-Marktes als äußerst zäh gezeigt. Erst im September 2013 hatte der Wirtschaftsminister verschiedene neue Richtlinien vorgelegt, nach denen die Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft zu gestalten sei. Unter anderem sahen diese Reglungen eine Abkehr von den bisherigen Einspeisetarifen vor. EEG-Umlagen, wie sie in Deutschland üblich sind, sollen vermieden und die Konkurenz der Technologien miteinander befördert werden. Die polnische Regierung rechnet sich mit diesem Vorgehen zusätzlich niedrige Strompreise aus.

Hinzu kam im November 2013 ein Vorschlag von den zuständigen polnischen Minister, der die Kohlekraft zusätzlich stärkte. Kohlekraftwerke würden demnach „grünen“ Strom produzieren; ihre Stromproduktion beruhe auf der Verbrennung fester Biomasse mit Kohle. In der Folge waren Kohlekraftwerke seit November in den Ausschreibungen eingeschlossen, über die ursprünglich lediglich die Technologien für erneuerbare Energien miteinander konkurrieren sollten.

Der nun neue Gesetzentwurf betrifft die Definition von sogenannten Mikroanlagen. Der Begriff umfasst Anlagen bis zu einer Nennleistung von 40 Kilowatt, denen der Anschluss ans Netz durch zahlreiche Vorschriften vereinfacht wird. Allerdings wird es auch hier keine Einspeisevergütung für die Besitzer geben, in einem Entwurf von 2012 betrug diese noch 1.300 Zloty pro Megawattstunde. Stattdessen werden die Besitzer der Mikroanlagen zum Eigenverbrauch, des von ihnen produzierten Stroms, angehalten, indem sie ihren Strom nur zu maximal 80 Prozent des Durchschnittspreises verkaufen dürfen. Für die Megawattstunde Solarstrom können damit nur rund 160 Zloty, also rund 40 Euro erzielt werden. Für die Investition in eine Mikroanlage soll es allerdings Zuschüsse oder unverzinsliche Kredite geben, ein Vorgehen, das sich bereits auf dem Feld der Solarthermie in Polen bewährt hat.

Größere Solargeneratoren sind ebenfalls von einer Einspeisevergütung ausgenommen. Stattdessen soll die Finanzierung dieser Anlagen, ganz ähnlich wie es bereits Usus in Asien und Südafrika ist, zukünftig ebenfalls über Auktionen finanziert werden. Das heißt konkret, dass diejenige Bieter, der eine bestimmte Strommenge zum günstigsten Preis anbieten kann, den Zuschlag bekommt. Kritiker befürchten, dass durch dieses Vorgehen die Photovoltaik in den Markt für kleinere Anlagen abgedrängt wird, da Kohlekraftwerke durch Co-Firing die günstigsten Preise bieten könnten.

Die jährlich stattfindenden Auktionen werden von der zuständigen Energieregulierungsbehörde URE geleitet. Diese ist ebenfalls dafür verantwortlich, wieviel Strom auf den Auktionen versteigert werden soll. Nur wenn nicht die gesamte jährliche Strommenge angeboten werden kann, wird es mehr als eine Auktion pro Jahr geben. Als Höchstpreise gelten jeweils Referenzpreise, die von der URE festgelegt werden. Dabei unterscheiden sich jene für den Strom aus Windkraft von denen für Strom aus Biomasse- und Photovoltaikanlagen. Die Referenzpreise werden für alle Bieter bindend sein, jene die sich nicht daran halten, müssen mit einem Ausschluss aus der Auktion rechnen.

Kritiker der Reformen werfen der polnischen Regierung vor, durch zu hohe Hürden den Ausbau der Erneuerbaren Energien unnötig zu erschweren und Kohlkraft zu patronisieren. Insbesondere die Anforderung, dass nur an den geplanten Auktionen teilnehmen darf, wer zusichern kann, den Strom auch zu einem bestimmten Stichtag zu liefern, erschwere insbesondere den Erneuerbaren die Situation. Ihre zeitlichen Vorgaben seien ungünstig gewählt, heißt es von Seiten der Kritiker. „Bei der Photovoltaik ist dieser [Zeitpunkt] 24 Monate ab dem Stichtag der Auktion“, wie photovoltaik.eu schreibt. Dies führe dazu, dass nur jene Solarparks an den Auktionen teilnehmen könnten, die bereits in einer weit fortgeschrittenen Phase der Planung und Realisierung sind. Zusätzlich müssen sich diese Anlagen ihre Entwicklungsreife bescheinigen lassen und die einmal gegebenen Angebote auf einer Auktion können nicht wieder geändert werden.

Auch wenn es nach Ansicht von photovoltaik.eu erneut die Kohlekraftwerkbetreiber sind, die von den neuen Regelungen profitieren, da die Hürden für die Rentabilität neuer Erneuebare-Energien-Kraftwerke, zu hoch sind, besteht für die Photovoltaik möglicherweise eine Nische. Demnach sollen zum einen die Auktionen für Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt separat durchgeführt werden und zum anderen ein Viertel der ausgeschriebenen Strommengen an kleinere und mittlere Anlagen vergeben werden. Die einzige ernstzunehmende Konkurrenz existiert laut photovoltaik.eu in diesem Bereich lediglich durch Biogasgeneratoren.

Quelle: photovoltaik.eu

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