Photovoltaik als Erfüllungsoption im EWärmeG

Photovoltaik als Erfüllungsoption im EWärmeG

Wie Baden-Württemberg mit dem EWärmeG den Ausbau von Photovoltaik herantreibt. Ein Gastbeitrag von Svenja Vogel, Klimakönner GmbH.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde ins Leben gerufen, um die Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Bis 2025 sollen dabei 40 – 45 % des Bruttostromverbrauches aus Deutschland durch regenerative Energien gedeckt werden. Eine Möglichkeit hierfür ist der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen, in denen das Sonnenlicht genutzt wird, um Strom zu erzeugen. Das zentrale Förderinstrument des EEG ist die garantierte Einspeisevergütung. Bei der Einspeisung von Strom, der aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird, wird dem Betreiber dabei ein Zuschuss bezahlt, der die Rentabilität der Anlage fördern soll. Die Einspeisevergütung wird aber von Jahr zu Jahr geringer. Wurde Anfang 2012 für eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWh noch eine Förderung von 24,43 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, liegt der Betrag heute nur noch bei etwa der Hälfte. Bei den aktuellen Strompreisen rentiert sich eine solche Anlage demnach primär dann, wenn man möglichst viel des eigens produzierten Stroms auch selbst verbraucht. Immer wieder liest man im Netz deshalb die Frage, ob sich PV-Anlagen überhaupt noch lohnen. Diese Skepsis könnte ein Grund dafür sein, warum das durch das EEG festgelegte Zubauziel von PV-Anlagen von jährlich 2,5 Gigawatt 2016 nicht erreicht wurde. Letztes Jahr wurden in Deutschland nämlich lediglich 1,5 GW an neuen PV-Anlagen installiert. Das könnte bedeuten, dass in Deutschland noch mehr getan werden muss, um den Einsatz von Photovoltaik zu stärken.

Photovoltaik im EWärmeG

Eine Möglichkeit hierfür wäre die Verabschiedung eines neuen Gesetzes, wie es in Baden-Württemberg bereits geschehen ist. Das Bundesland hat über das EEG hinaus ein weiteres Gesetz entwickelt: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz schreibt vor, dass nicht nur die Stromerzeugung auf Erneuerbaren Energien basieren sollte, sondern auch die Wärmeerzeugung. Bürger, die ihre Heizanlage erneuern, werden dadurch verpflichtet, ihre Wärme zu mindestens 15 % aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Um den Einsatz von Erneuerbaren Energien allgemein zu fördern, ist auch der Einsatz von Photovoltaik als Ersatzerfüllungsoption anerkannt. Durch das Gesetz könnte der Ausbau von PV-Anlagen zur Stromerzeugung somit wieder verstärkt werden. Schließlich kann man durch die Installation der Anlage auf dem eigenen Grundstück das EWärmeG erfüllen und gleichzeitig die Förderung aus dem EEG wahrnehmen. Aber wie kann ein Wärmegesetz durch eine Technologie erfüllt werden, die regenerative Energien zur Stromgewinnung nutzt?

Photovoltaik als Erfüllungsoption im Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz besteht nun seit 2008. Schon immer war Dämmung zur Reduktion von Wärmeausstoß hierbei als Ersatzmaßnahme anerkannt. Auch der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung und Photovoltaik ist zur Erfüllung möglich. Um das Gesetz einzuhalten, müssen 15 % des Wärmebedarfs eines Gebäudes aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Stattdessen erlaubt das Gesetz aber auch die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 0,02 kWp pro m² Wohnfläche. Eine PV-Anlage von 2 kWp je 100 m² erfüllt das Gesetz somit komplett. Ist die installierte Anlage nicht ganz so leistungsstark, erfüllt sie die Richtlinien nur anteilig und muss mit einer anderen Erfüllungsoption, wie beispielsweise dem Heizen mit Biogas, kombiniert werden. Im Allgemeinen ist es zur Gesetzeserfüllung irrelevant, ob der gewonnene Strom ins bestehende Netz eingespeist, oder selbst genutzt wird. Entscheidet man sich dafür, den Großteil des erzeugten Stroms selbst zu nutzen, kann die Kombination mit einer Wärmepumpe sinnvoll sein. So würde Photovoltaik tatsächlich zur Erzeugung von Wärme auf Basis von Erneuerbaren Energien verhelfen. Da in den heißen und sonnenreichen Monaten meist mehr Strom durch eine PV-Anlage erzeugt als verbraucht wird, kann dieser indirekt über die Wärmepumpe gespeichert werden. Der Solarstrom, ebenso wie Umweltwärme, werden dann genutzt, um das Wasser in der Wärmepumpe energieeffizient aufzuheizen. Dieses Wasser kann dann wiederum als Warmwasser eingesetzt werden. Auf diese Weise kann Photovoltaik nicht nur dazu dienen, das Gesetz zu erfüllen, sondern verspricht auch erhebliche Einsparungen.

Auch wenn Photovoltaik nicht direkt zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien dient, so kann die Anlage doch zur Wärmegewinnung beitragen. Sollte man keine Kombination in Erwägung ziehen, kann das Gesetz auch nur durch den Einsatz der Technologie erfüllt werden. Auch wenn die PV-Anlage so keine Wärme liefert, verhilft sie doch zur Förderung regenerativer Energien. Die Kombination aus EEG und EWärmeG verspricht nun ein hohes Potential zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg. Auf der einen Seite sind die Bewohner durch das EWärmeG dazu verpflichtet, den Einsatz von Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Auf der anderen Seite können sie dank des EEG beim Einsatz von Photovoltaik die Einspeisevergütung wahrnehmen und Geld einsparen. Inwieweit das EWärmeG nun zum Ausbau beiträgt, bleibt abzuwarten. Eine ausführliche Evaluation des Gesetzes ist in Planung und wird sicher einige Informationen darüber enthalten.

Allgemein gilt aber: Ob nun zur Gesetzeserfüllung in Baden-Württemberg oder auch aus eigenem Antrieb – Photovoltaik richtig genutzt, ist immer eine smarte Idee.

Über den Autor: Svenja Vogel ist für den Energieblog des Biogasanbieters Klimakönner zuständig. Im Fokus stehen hier das baden-württembergische EWärmeG und die Möglichkeiten zur Gesetzeserfüllung.

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