Ökostromförderung: EU-Kommissar will Strompreisbremse durchsetzen

EU-Kommissar Oettinger stellt Vorschläge für die neuen Leitlinien der EU-Wettbewerbskommission vor. Ziel sei eine radikale Reform der Ökostromförderung. Garantievergütungen für erneuerbare Energien, wie in Deutschland üblich, sollen europaweit abschafft werden. Ziel sei es Marktverzerrungen auszuschließen und staatliche Beihilfen auf ein Minimum zu reduzieren. Nur sei sicherzustellen, dass die Energiepolitik der Mitgliedsländer zukünftig mit der EU-Energiepolitik konform ist.

EU-Kommissar Günther Oettinger spricht sich für eine radikale Reform der Ökostromförderung aus. Stockphoto.com©scibak

EU-Kommissar Günther Oettinger, der sich vor kurzem noch für eine Abschaffung der Subventionen für Kernkraftwerke aussprach, fordert nun eine radikale Reform der Ökostromförderung. Die Garantievergütungen für Solar- und Windkraft sollen demnach geprüft werden. Europaweit sollen die Staatshilfen auf ein absolutes Minimum zurückgeschraubt werden. Während der Präsentation der Pläne am Dienstag in Brüssel betonte Oettinger: „Uns geht es darum, dass in einem funktionierenden Energiebinnenmarkt öffentliche Förderungen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sind.“ Wie ZEIT-Online berichtet, forderte der Kommissar, der immer wieder durch eine sehr starke Nähe zur fossilen und nuklearen Stromerzeugerbranche auffiel, das staatliche Hilfen nicht auf Ewigkeit gewährt werden dürfen, sondern endlich sein müssten.

Die Empfehlungen Oettingers sind nicht bindend, allerdings seien sie auf Entwürfe zu Leitlinien der Staatsbeihilfen im Energiesektor abgestimmt. Diese Entwürfe sollen in den nächsten Wochen vorgestellt werden. Die Leitlinien betreffen vor allem die Auslegung des geltenden Wettbewerbsrechts und sollen im nächsten Jahr beschlossen werden und zur Anwendung kommen. Das Wettbewerbsrecht ist eine ausschließliche EU-Kompetenz. Das heißt, dass die EU-Kommission, als oberste Wettbewerbsbehörde der Gemeinschaft, die Änderung des Wettbewerbsrechts eigenständig vornehmen kann.

In der Folge, wird die künftige Reform des EEG auf die Leitlinien der EU-Kommission ausgerichtet werden, da jegliche Formen der Staatshilfe durch Brüssel genehmigt werden müssen. ZEIT-Online zitierte Oettinger: „Das deutsche EEG war ein hervorragendes Gesetz für die Gründungsjahre.“ Die auf 6,24 Cent je Kilowattstunde ansteigende Ökostromumlage führe zunehmend zu Fehlanreizen und Investments, die allerdings mit einer Kosteneffizienz nichts mehr zu tun hätten. Zusätzlich riet Oettinger, der ehemals Ministerpräsident von Baden-Württemberg war, zu einer überfälligen Generalrevision des EEG. Die Bedenken des Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia seien zudem bei den Koalitionsverhandlungen sensibel in Rechnung zu stellen.

Die durch Brüssel autorisierten Staatsbeihilfen würden insbesondere die deutschen marktunabhängigen Garantiepreise für Ökostrom betreffen. Nur noch ein gewisser Aufschlag auf die Strombörsenpreise sei zulässig. Die Behörde schreibt: „Während feste Einspeisetarife für neue Technologien besser geeignet sind, eignen sich Zusatzbeträge besser für Techniken, die sich der Marktreife nähern.“ Vorgeschlagen wird zusätzlich, „bestimmte Kapazitäten der Produktion erneuerbarer Energien, beispielsweise in der Windkraft, an den günstigsten Anbieter zu vergeben, weil dies den Wettbewerb zwischen den Windkraftanbietern anregen würde“. Der Luxemburger Grünen-Abgeordnete Claude Turmes befürchtet, dass die Brüsseler Leitlinien vor allem kleineren Betrieben und Privatleuten in Deutschland schaden könnten, insbesondere wenn die öffentlichen Ausschreibungen europaweit durchgeführt würden.

Zudem drängt die Kommission darauf, die Förderung für Solarstrom und Windkraft neu zu verteilen. Vor allem länderübergreifende Systeme seien zukünftig zu fördern. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise in Griechenland produzierter grüner Strom nicht nach Deutschland fließen muss, um dort für die Erneuerbaren-Klimaziele, die für 2020 veranschlagt wurden, angerechnet zu werden – Er muss dafür lediglich durch Gelder aus Deutschland gefördert sein. Auch Reservekraftwerke sind betroffen. Sollte es zu einem Versorgungsengpass kommen, sollen EU-Staaten künftig auch verpflichtet sein, zuerst um Reserven aus ihren Nachbarländern zu bitten, bevor sie Atom- oder Gaskraftwerke als Kapazitätsreserven mit Subventionen unterstützen.

Ziel sei es vor allem, die nationale Energiewirtschaft mit der europäischen in Einklang zu bringen. Bisher verhinderten die verschiedenen nationalen Subventionsmodelle ein europaweites einheitliches Vorgehen.

 

Quelle: ZEIT-Online, SolarServer

 

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