Ökosteuer und Mieterstrom: Bundesregierung steht in der Pflicht

Ökosteuer und Mieterstrom: Bundesregierung steht in der Pflicht

Die Bundesregierung steht mehr denn je in der Pflicht, die Energiewende zurück in die richtige Spur zu führen. Ein positives Signal wurde bereits gesetzt, es gibt aber noch weitere Baustellen.

 

Aktuell begleiten die dezentrale Energiewende in Deutschland zwei Streitpunkte: Die Ökosteuer auf den Verbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom und die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom. Ersteres wird bereits seit mehreren Jahren von der Solarbranche torpediert und zur vollständigen Abschaffung gedrängt. Die Beseitigung von Barrieren für Mieterstrommodelle bekommt seit kurzem eine immer stärkere Relevanz, seit der vermehrte Zubau von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern mit Solarstromspeichern für attraktive Modelle zur Versorgung der Mieter mit eigenem Solarstrom ermöglicht.

 

Keine Ökosteuer auf eigenen Solarstrom

Bezüglich des Tabuthemas Ökosteuer hat das Bundeskabinett nun eine positive Entscheidung getroffen. Der Eigenverbrauch von Solarstrom soll auch künftig nicht mit der anteiligen EEG-Umlage belastet werden. „Der Solarmarkt in Deutschland erholt sich langsam“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Dies sei ein wichtiges Vertrauenssignal an Investoren. Das weitere Bestehen der Steuerbefreiung wird auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) als wegweisendes und faires Signal gedeutet, da „steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger (…) maßgeblich zum Erfolg der Energiewende beitragen haben“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Im vergangenen Frühjahr sorgte eine Gesetzesvorlage des Bundesfinanzministeriums für Aufruhr, in der die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs mit der Stromsteuer von gut zwei Cent pro Kilowattstunde vorgesehen war.

 

Modelle für Mieterstrom schnellstmöglich angleichen

Die Solarbranche begrüßt den Schritt zur Abwendung der Ökosteuer. Gleichzeitig fordern die Branchenverbände aber den Abbau weiterer Investitionsbarrieren. So sei es an der Zeit, endlich auch Mietern den Bezug preiswert vor Ort erzeugten Solarstroms zu ermöglichen und Solartechnik damit endlich auch in die Innenstädte zu bringen. Andernfalls würden die Klimaschutzziele in Deutschland deutlich verfehlt werden. In diesem Rahmen dürfe die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer„, erklärt Körnig.

Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein schnelles Handeln der Bundesregierung hinsichtlich der Beendigung dieser Ungleichbehandlung. Sie bezieht sich dabei auf die Umsetzung einer Verordnungsermächtigung im EEG 2017, die eine Besserstellung von Photovoltaik-Mieterstrom ermöglicht. So liegt es in der Hand der Bundesregierung festzulegen, dass wie beim Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen über zehn Kilowatt nur die anteilige Zahlung der EEG-Umlage anfällt. Momentan müssen bei Photovoltaik-Mieterstrommodellen 100 Prozent EEG-Umlage gezahlt werden, bei Eigenverbrauch nur 40 Prozent.

Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten in Deutschland rund 3,8 Millionen Wohnungen an Mieterstrommodellen teilnehmen. Diese empfiehlt zudem, Mieterstromprojekte künftig direkt finanziell zu fördern. Energieversorger oder lokale Genossenschaften hätten so für ihre Projekte wieder eine wirtschaftliche Perspektive, ergänzt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy eG.

 

Weitere interessante Beiträge und Hintergrundinformationen zum Thema:

Energynet.de: Artikelserie „Mieterstrom“

Energiezukunft: 3,8 Millionen Mietwohnungen für Solarenergie geeignet

 

Titelbild: By High Contrast (Own work), via CC BY 3.0 at Wikimedia Commons

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