Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht

Marktstammdatenregister verschoben – Geänderte Frist für PV-Meldepflicht

Der ursprüngliche Plan der Bundesnetzagentur, bis zum 1. Juli das neue Marktstammdatenregister als einziges Werkzeug zur Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen einzuführen, kann nicht gehalten werden: Das Register wird auf ein unbestimmtes Datum im Herbst verschoben. Die bisherige PV-Meldepflicht bleibt somit erhalten.

 

Frist für PV-Meldepflicht verlängert sich leicht

Durch die Verschiebung bleibt die bisherige PV-Meldepflicht für Anlagenbetreiber bis auf weiteres in ihrer jetzigen Form bestehen: Über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal werden EEG-Anlagen und meldepflichtige Genehmigungen aufgenommen. Eine Änderung gab es bei der Frist dafür: Statt wie bisher drei Wochen ab Genehmigungserteilung oder Inbetriebnahme gilt nun eine Frist von einem Monat.

 

Marktstammdatenregister wohl ab Herbst nutzbar

Das Marktstammdatenregister, das einen Überblick über alle energieerzeugenden Anlagen geben soll, verzögert sich nach Angaben der Bundesnetzagentur – es befinde sich weiterhin im Aufbau. Zwar könnten Netzbetreiber ihr Unternehmen bereits registrieren, für alle weiteren Akteure jedoch sei eine Nutzung voraussichtlich erst im Herbst möglich.

Das Marktstammdatenregister wurde vom Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebracht.

 

Titelbild: Wang Song/Shutterstock

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