Kompromisse im EEG 2016

Kompromisse im EEG 2016

Die Wogen hinsichtlich der radikalen Einschnitte für Erneuerbare Energien im EEG 2016 beginnen sich zu glätten. Dass die Einschnitte nach wie vor stattfinden werden, steht dabei außer Frage. Langsam scheinen sich Bund und Länder aber auf Kompromisse zu einigen. Bei Photovoltaik und Windkraft wird eingelenkt, lediglich bei der geplanten Stromsteuer auf Eigenverbrauch gibt es noch Klärungsbedarf.

 

Glück im Unglück für Erneuerbare Energien? Aktuell diskutierte Kompromisse zwischen Bund und Ländern könnten die Einschnitte für Photovoltaik- und Windkraftanlagen im EEG 2016 weniger drastisch ausfallen lassen als ursprünglich geplant. Die debattierte Grenze von 1 Megawatt (MW) Leistung, ab der Photovoltaik-Dachanlagen zur Ausschreibung verpflichtet werden, wird aller Voraussicht nach beibehalten. Die Union hatte ursprünglich gefordert, diese auf 30 kWp herabzusenken. Kleine Gewerbebetriebe bleiben so von den PV-Ausschreibungen verschont.

Im Rahmen der PV-Ausschreibungen sind nun auch Erleichterungen für benachteiligte ländliche Regionen vorgesehen. Länder sollen so die Möglichkeit bekommen, auf mehr Acker- und Grünflächen Solarparks errichten zu können. Darüber hinaus soll die jährliche Auktionsmenge für Solarparks von 500 auf 600 Megawatt erhöht werden.

 

Auch die Windkraft „profitiert“ von Gesprächen

Auch die Windkraft an Land soll nicht so stark reguliert werden wie bisher geplant. Ursprünglich sollte ein einmaliger Einschnitt der Einspeisevergütung von 7,5 Prozent zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen. Dieser Einschnitt wurde nun auf fünf Prozent reduziert. Betroffen von dieser Kürzung werden Windkraftanlagen sein, die 2017 und 2018 ans Netz gehen. Dazu gehören allerdings auch Anlagen, die bereits genehmigt sind und für die auch schon unter älteren Bedingungen Finanzierungsverträge abgeschlossen wurden.

 

BMWi übt Kritik an geplanter Stromsteuer

Ebenfalls im Zentrum der Debatten zur EEG-Novelle steht die geplante Stromsteuer auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Das Bundesfinanzministerium plant, ab einem Eigenverbrauch von 20 Megawattstunden pro Anlagenbetreiber die gesamte Menge des Stromverbrauchs mit 2,05 Cent pro Kilowattstunde zu besteuern. An diesen Plänen übt das Bundeswirtschaftsministerium nun harte Kritik. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien solle nicht benachteiligt werden und die vorgeschlagene Begrenzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenstrom auf Photovoltaik sei unangemessen.

Das sieht auch der BSW-Solar so. In einem Kurzgutachten der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz zeigt der Bundesverband auf, dass Nationale Steuerbefreiungen für Erneuerbaren-Strom durchaus zulässig und mit Europarecht vereinbar sind. Darüber hinaus erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, die Erhebung einer Ökosteuer auf Solarstrom wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium widerspreche mit seinen Regelungen bezüglich erneuerbaren Energien dem Grundverständnis der 1999 erfolgten ökologischen Steuerreform.

 

Quelle: Klimaretter.info, BIZZ energy, pv-magazine

Titelbild: zhangyang13576997233/shutterstock

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