Im Januar startet das Marktstammdatenregister: Darauf sollten PV-Betreiber achten

Im Januar startet das Marktstammdatenregister: Darauf sollten PV-Betreiber achten

Am 31. Januar 2019 wird das neue Marktstammdatenregister (MaStR) starten. Wir zeigen, was sich für PV-Betreiber ändert und wie Sie Ihre PV-Anlagen sicher in das neue System überführen.

Zum Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister MaStR ist eine Online-Datenbank für energiewirtschaftliche Daten. Es wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) betrieben und löst sowohl das bisherige Anlagenregister als auch das Photovoltaik-Meldeportal ab.

Ziel des Portals ist ein allumfassendes behördliches Register, das nicht nur den Strom- und Gasmarkt abbilden, sondern auch behördliche und privatwirtschaftliche Meldungen vereinfachen soll. Durch die verbesserte Datenqualität soll sich so auch die Transparenz am Markt erhöhen.

Ursprünglich war der Start des Marktstammdatenregisters bereits am 1. Juli 2017 vorgesehen, wurde aber immer wieder verschoben. Am 31. Januar 2019 soll der Start nun endgültig vollzogen werden.

Ich betreibe eine Photovoltaik-Anlage. Muss ich sie registrieren?

Die knappe Antwort ist: Ja. Alle PV-Anlagen jeglicher Größe, die „mittelbar oder unmittelbar an ein Stromnetz“ angeschlossen werden, sind registrierungspflichtig. Ausgeschlossen sind lediglich Erzeugungsanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen.

Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es keine Übernahme der Daten geben, die bisher über das Anlagenregister oder das Photovoltaik-Meldeportal vorgenommen wurden.
Anlagenbetreiber sind stets für die Richtigkeit der Daten im Register verantwortlich. Werden Änderungen an Erzeugungsanlagen durchgeführt, die sich auf die zu registrierenden Daten beziehen, ist der Betreiber verpflichtet, diese Daten im MaStR entsprechend zu aktualisieren.

Fristen für die Datenmeldung

Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden.

Für Anlagen, die vor dem 30. Juni 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Registrierung innerhalb von 24 Monaten nach Start des Webportals als rechtzeitig.

Für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen worden sind, war eine Meldung nach der Markstammdatenregisterverordnung bereits verpflichtend – diese Daten werden voraussichtlich daher auch ins MaStR übernommen. Dennoch sollten auch diese Daten nach Start des Portals auf Richtigkeit überprüft werden.

Unsere Empfehlung: Sofort handeln um Bußgelder zu vermeiden

Die Netzbetreiber werden alle bereits registrierten Anlagenbetreiber über den Start des Webportals des Markstammdatenregisters informieren. Wir empfehlen, die Registrierungen und Datenmeldung sofort durchzuführen. Somit sichern Sie sich gegen Bußgelder wegen Meldeverfehlungen ab.

Außerdem: Die Netzbetreiber sind dazu angehalten, die neuen Daten zu prüfen und mit den bisherigen Daten abzugleichen. Es ist also davon abzuraten, den Übergang in das neue Register für Nachmeldungen oder Korrekturen zu verwenden. Sollten diese notwendig sein, ist es ratsam, diese in direkter Kommunikation mit dem Netzbetreiber zu klären.

Weiterführende und hilfreiche Links zum Markstammdatenregister

1) Offizielle Seite des Markstammdatenregisters
2) FAQ der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister
3) Gesetzestext zum Markstammdatenregister im Internet

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi