Förder-Sonderabsenkung im EnSaG: BSW fordert schnelle Klarstellung

Förder-Sonderabsenkung im EnSaG: BSW fordert schnelle Klarstellung

In einer aktuellen Presseinfo fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) eine schnelle Klarstellung bezüglich handwerklicher Fehler im Energiesammelgesetz. Diese Sorgen für Unklarheit bei den Übergangsbestimmungen für die Förderung von PV-Anlagen im Segment der Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp, die zwischen 21.12.2018 und 31.01.2019 in Betrieb genommen werden.

Die Presseinfo im Wortlaut:

„Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahren eine EEG-Novelle verabschiedet, die neben der Einführung von Sonderauktionen für große PV- und Windkraftanlagen eine Sonderabsenkung der Vergütung- bzw. Marktprämie für neue PV-Dachsysteme der Leistungsklasse 40 bis 750 Kilowatt vorsieht. Diese sollte nach dem Willen des Bundestages in drei Schritten zum  1. Februar, 1. März und 1. April 2019 erfolgen. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens hatte es – nicht zuletzt auf Druck einer Brancheninitiative des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) – Nachbesserungen bei der EU-rechtlich begründeten zusätzlichen Förderabsenkung gegeben.

Bei der Umsetzung der Beschlüsse zu diesen EEG-Korrekturen hat sich kurz vor Weihnachten ein handwerklichen Fehler eingeschlichen: Die am 21. Dezember 2018 in Kraft getretene Gesetzesänderung enthält nach Einschätzung des BSW keine rechtlich klaren Übergangsbestimmungen für PV-Anlagen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes am 21. Dezember 2018 und vor 1. Februar 2019 in Betrieb gehen. Dabei gilt es politisch als unstrittig , dass sie bis Ende Januar 2019 noch nach den alten Konditionen gefördert werden sollten. Die fehlenden Bestimmungen betreffen ausschließlich Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt, nicht jedoch Anlagen im Eigenheimbereich und Anlagen, deren Vergütung per Ausschreibung ermittelt wird.

Der Fehler wurde vom Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem BSW inzwischen eingeräumt und eine schnelle Klarstellung zugesagt. Man prüfe derzeit, ob diese in Form einer „Auslegungshilfe“ erfolgen könne oder zusätzlich einer schnellen Gesetzeskorrektur bedürfe.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft ist die Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche in Deutschland und in wichtigen Auslandsmärkten. Er vertritt rund 800 Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Titelbild: A.Savin/Wiki

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