EU plant Abschaffung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien

EU plant Abschaffung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien

Ein neues Energiepaket der EU-Kommission plant die weitesgehende Abschaffung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien. Es wäre ein weiterer Schritt gegen die Energiewende…

 

Am 30. November wird die EU-Kommission ein neues Energiepaket vorstellen. Nun sind Entwürfe für dieses Paket bekannt geworden, welche einen weiteren Eingriff in die Souveränität der Mitgliedsstaaten planen. Es handelt sich um eine Deckelung des Einspeisevorranges von Ökostrom in das öffentliche Stromnetz. Sollen neue Erneuerbare-Energie-Anlagen noch einen Einspeisevorrang erhalten? Und wenn ja, wie viel Ökostrom dürfen diese vorrangig einspeisen? Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission sieht vor, eine Deckelung zu aktivieren, sobald Ökostrom einen Anteil von 15 Prozent an der gesamten Stromerzeugung erreicht hat. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission plant die Abschaffung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien.

 

Weiterer Einschnitt in Energiewende und erneuerbare Energien

„(Diese Änderung) greift massiv in die nationalen Spielräume ein, wie schnell und mit welchen Akteuren die Staaten die Energiewende voranbringen wollen. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien ist wichtig für den Wandel hin zu einem flexiblen Energiesystem, in dem inflexible und schmutzige Energien immer weniger Platz haben sollten. Erneuerbare Energien müssen weiterhin Vorfahrt haben“, kritisiert Rainer Hinrichs-Rahlwes, Europa-Experte im Vorstand des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

Zusätzlich ist festzuhalten: Eine Abschaffung des Einspeisevorrangs für Ökostrom bedeutet die Ablehnung des Pariser Klimaabkommens!

 

Ausgleichszahlungen für Investoren

Die Einspeisung von Ökostrom in das öffentliche Netz ist nicht nur maßgelich für die Energiewende, sondern generiert auch siginifikante wirtschaftliche Umsätze für Investoren. Diese würden mit einer Abschaffung des Einspeisevorrangs minimiert – wenn nicht sogar eliminiert – werden. Die EU-Kommission hält eine zweifelhafte Lösung parat. Um den potentiellen Ertragsausfall zu kompensieren, sind erstmalig auf europäischer Ebene Entschädigungszahlungen im Gespräch. Diese sollen Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen weiterhin Investitionssicherheit bieten. Dieser Schritt grenzt mit der finanziellen Befriedigung von Investoren – die zwar wichtig ist, aber lediglich eine Abwendung von erneuerbaren Energien und das Festhalten an fossiler Energie verschleiert – an Wettbewerbsverzerrung.

 

Mehr Flexibilität im Stromsystem gefordert

Das Hauptproblem sieht der BEE in der nach wie vor hochgehaltenen fossilen Restlast, die in vielen Fällen eine Abregelung regenerativer Energien zur Folge hat.

Als Lösung schlägt der BEE vor, dass Netzbetreiber Maßnahmen zur Netzplanung ergreifen können sollen, was Anpassungen im Netzbetrieb ebenso umfasst wie einen Ausbau der Netze. Vor allem aber benötigen wir mehr Flexibilität im System. Die anvisierten EU-Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien reichen bei weitem nicht aus, um die Pariser Beschlüsse umzusetzen. „Wir erwarten konkrete Pläne auch auf EU-Ebene, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärt Hinrichs-Rahlwes. Bislang ist ein verbindlicher Anteil von 27 Prozent Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch angesetzt – „viel zu wenig“, kritisiert Hinrichs-Rahlwes weiter, zumal die 27 Prozent kaum mehr als eine Absichtserklärung seien, ohne dass notwendige Beiträge der Mitgliedsstaaten benannt werden. Die EU-Kommission plant erst 2025 die Konsequenzen zu definieren. Wenn das Ziel zu scheitern droht, ist das schon zu spät. „Wir benötigen bereits heute klare Wegmarken.“

 

Titelbild: Marius Neacsa/shutterstock

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