EU-Kommission genehmigt Förderung von solarem Mieterstrom

EU-Kommission genehmigt Förderung von solarem Mieterstrom

Die Europäische Kommission hat die Mieterstrom-Förderung aus Solaranlagen genehmigt. Bereits im Sommer hatte der Bundestag die Förderung abgesegnet, mit der Zustimmung aus Brüssel kann sie nun umgesetzt werden.

 

Analyse zeigt riesiges PV-Potenzial in Städten

 

Das neue Mieterstromgesetz war am 25. Juli offiziell in Kraft getreten. Mit dem grünen Licht aus Brüssel dürfen Zuschüsse nun auch ausbezahlt werden. Bis Ende September waren bei der Bundesnetzagentur jedoch nur 18 Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 350 Kilowatt gemeldet. Geht es nach dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), ändert sich das nun.

Laut einer Potenzialanalyse, die der BSW gemeinsam mit drei weiteren Verbänden durchführte, könnten rund 1,4 Millionen Mieter allein in den 20 größten Städten in Deutschland von bis zu 33.000 Solaranlagen kostengünstigen Photovoltaik-Strom beziehen.

„Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen. Neben Wohnungsbaugesellschaften legen wir insbesondere auch Stadtwerken das neue Geschäftsmodell zur Kundenbindung sehr ans Herz“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).

 

Mieterstrom-Förderung nur für Anlagen unter 100 kWp

Auch für den PV-Mieterstrom (also Strom, der von lokalen Photovoltaik-Anlagen direkt an Bewohner vermarktet wird) gelten Mehrwertsteuerpflicht und EEG-Umlage. Da Mieterstrom jedoch nicht über das allgemeine Versorgungsnetz zum Verbraucher gelangt, ist er von Netznutzungsentgelten, Konzessionsabgaben, Stromsteuer oder KWK-Umlage nicht betroffen.

Das Mieterstromgesetz soll den Ausbau der Solarenergie in Städten erhöhen und zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dafür garantiert es Betreibern von Mieterstromanlagen einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde in Abhängigkeit von Anlagengröße und aktuellem Einspeisetarif – allerdings nur bis zu einer maximalen Größe bis 100 kWp. Der verkaufte Strom muss per Gesetz mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen. Der jährliche Zubau ist auf 500 MWp gedeckelt.

 

Titelbild: Amram Bumrungvong

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