Eilmeldung: Kürzung der Einspeisevergütung ab 1. Januar um 20 Prozent droht!

Eilmeldung: Kürzung der Einspeisevergütung ab 1. Januar um 20 Prozent droht!

Völlig unerwartet sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Bearbeitungsstand 31.10.2018, 21.25 Uhr) zum Energiesammelgesetz, das im November beschlossen werden soll, eine massive (!) Senkung der Einspeiseförderung für neue Dachflächenanlagen zwischen 40 und 750 kWp vor – und zwar bereits zum 1. Januar 2019!

Die Solarbranche ist in Aufruhr – anders lässt sich das aktuell wohl nicht beschreiben. Es droht die kurzfristige Senkung der Förderung von PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp von aktuell 10,26 Cent/kWh (9,96 Cent/kWh ab 1. Januar nach Degression) auf nur noch 8,33 Cent/kWh – zum 1. Januar 2019!

 

Hintergrund und Faktenlage

Uns liegt der Referentenentwurf des geplanten Energiesammelgesetz vor. Dieser belegt unter anderem die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD über die Sonderausschreibungen für PV und Windkraft. Die drastischen Einschnitte für PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp kommen aber gänzlich unerwartet – gestern gehörte Milk the Sun noch zu den ersten Berichterstattern, mittlerweile haben sich längst alle namhaften Magazine und Verbände des Themas angenommen.

Im Referentenentwurf (Stand 31.10.2018, 21.25 Uhr) steht als Vorgabe unter Punkt 15 wörtlich:

In § 48 Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „11,09 Cent pro Kilowattstunde“ durch die Wörter „8,33 Cent pro Kilowattstunde“ ersetzt.

Diese Vorgabe bezieht sich auf § 48 des EEG, das die anzulegenden Werte für die Solarförderung bestimmt:

2) Für Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt der anzulegende Wert
[…]
3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 11,09 Cent pro Kilowattstunde.

Dieser Wert wird also von den ehemals 11,09, Cent/kWh auf die nun genannten 8,33 Cent/kWh gesenkt. Begründet wird dies mit Überförderung, die laut Entwurf der EU-Kommission zu melden sind. Unter anderem heißt es in der Erklärung zu obigem Punkt 15:

Die Preise für Photovoltaikmodule und Photovoltaikanlagen sind in den letzten Monaten stark gesunken. Gründe für den Preisverfall sind ein anhaltendes Überangebot im Weltmarkt und das Auslaufen der EU-Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule. Dies hat zu einer Überförderungssituation von größeren Photovoltaikdachanlagen geführt.

und etwas später:

Eine erneute Preiserhebung im Oktober 2018 und Wirtschaftlichkeitsanalysen haben allerdings gezeigt, dass die Preise stärker als die Förderung gesunken sind. Eine Überförderung liegt jetzt bereits bei Anlagen ab 60 kW vor. Die Bundesregierung ist beihilferechtlich verpflichtet, eine Überförderung der EU-Kommission anzuzeigen und diese zu korrigieren. Diese Anzeige ist erfolgt und in der Folge soll die Überförderung zum 1. Januar 2019 durch eine Anpassung des anzulegenden Wertes für Solaranlage bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW korrigiert werden. Dieser Wert betrug im Oktober 2018 10,68 Cent pro Kilowattstunde. Der Wert wird auf das Niveau der Freiflächenanlagen abgesenkt. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2019 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.

Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind noch völlig unklar. Noch im November soll das Gesetz verabschiedet werden, und aus der aktuellen Faktenlage ergibt sich für uns nur wenig Spielraum, der noch auf eine Änderung hoffen lässt.

Gerade das Segment der Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp hat in diesem Jahr großen Anteil daran, dass das geplante Zubauziel von 2,5 Gigawatt in diesem Jahr erstmal seit 5 Jahren überhaupt wieder erreicht wird. Berechnungen des Bundesverband Solarwirtschaft zufolge wäre von diesen Kürzungen etwa die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung betroffen.

 

Unser kurzfristige Empfehlung für betroffene Projekte

  • Den Netzanschluss geplanter PV-Dachanlagen nach Möglichkeit auf Ende 2018 vorzuziehen
  • Fortgeschrittene Projekte, die aus Kapazitätsgründen dieses Jahr nicht mehr selbst umgesetzt werden können, sehr schnell über unseren Marktplatz an Käufer mit freien Kapazitäten zu veräußern

 

Weitere Meldungen zum Thema:

 

Statements aus der Branche:

PV Magazine: „Durch den Modulpreisrückgang ist der Markt wieder angesprungen. Jetzt geht er in Richtung des Zubaukorridors, der im EEG festgelegt ist. Warum das dann gleich als Überförderung diagnostiziert wird und genau das Segment, was für den Aufschwung gesorgt, besonders hart getroffen werden soll, ist schleierhaft. Es sollte jedoch nicht untergehen, dass es sich bislang noch um einen Entwurf handelt, der noch nicht einmal durch das Kabinett gegangen ist.“

Melchior Schulze-Brock, ENVIRIA Energy Holding: „Desaströs natürlich. Wir haben auf eine Absenkung der Bagatellgrenze spekuliert und nicht auf einen so drastischen Einschnitt der Vergütung! Wir werden einen Weg finden müssen noch mehr baureife Projekte dieses Jahr EEG-rechtlich in Betrieb zu setzen! Das wird eine Frage der Lieferkette und Liquidität werden!“

Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft: „Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie sind ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen.“

Franz Pöter, Solar Cluster Baden-Württemberg: „Die angekündigte kurzfristige Absenkung der Einspeisevergütung ist ein Affront für die ganze Branche. Schon die Ankündigung genügt, dass Aufträge storniert werden. Damit wird jegliches Vertrauen der Investoren verspielt und Unternehmen werden in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht. Die Energiewende ist wohl nur noch ein Schlagwort, eine ernsthafte Umsetzung findet offensichtlich nicht mehr statt.“

 

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