Die Wende im Kampf um PV-Eigenverbrauchsbelastung?

Können Solarstrom-Selbstversorger bald mit einer niedrigeren EEG-Umlage beim Eigenverbrauch rechnen?

Können Solarstrom-Selbstversorger bald mit einer niedrigeren EEG-Umlage beim Eigenverbrauch rechnen?

Es kommt endlich Wind in die Debatte um die ungerechte Verteilung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Solarstrom. Der Umweltausschuss des Bundestags hat zwei Anträge angenommen, die die im EEG-Gesetzesentwurf vorgesehenen starken Einschränkungen von Erneuerbaren Energien auflockern wollen. So soll die Höhe der Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage von 50 auf 15 Prozent sinken – gleichzeitig soll damit einher die Bagatellgrenze für die Eigenverbrauchsbelastung von Solarstrom von 10 auf 100 Kilowatt Peak angehoben werden.

 

Anträge: Belastung des Eigenverbrauchs auf 15 Prozent senken – EEG-Umlage erst ab 100 kWp Größe der Anlage

Es war der bisher größte Streitpunkt des Jahres in Deutschland in Sachen Energiewende: Die hohe Belastung der Bürger auf den PV-Eigenverbrauch bei gleichzeitiger Ausnahme stromintensiver Industrieunternehmen von der EEG-Umlage. In diese Richtung scheint sich nun einiges zu Gunsten der Photovoltaik zu tun. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat zwei Anträgen der von den Grünen mitregierten Bundesländern zugestimmt, die weniger herbe Einschnitte für die Erneuerbaren Energien fordern. Der Eigenverbrauch von Solarstrom soll demnach nur noch mit 15 Prozent der EEG-Umlage belastet werden – ursprünglich waren ganze 50 Prozent, also 3,1 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh), vorgesehen. Mit diesem Schritt soll den Forderungen der Solarbranche und der Opposition entgegengekommen werden, die eine Gleichstellung der Eigenverbrauchs-Belastung von Eigenstrom-Verbrauchern und der Industrie fordern.

Gleichzeitig wurde ein Antrag angenommen, der die Bagatellgrenze der Größe der von von der EEG-Umlage verschonten Photovoltaik-Anlagen weit nach oben korrigieren soll. Bisher lag diese Grenze bei zehn Kilowatt Peak (kWp) – alle kleineren Anlagen wurden von der Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ausgenommen, alle größeren Anlagen mussten den Eigenverbrauch versteuern. Gefordert wurde nun eine Anhebung dieser Grenze auf 100 kWp Leistung, ab der PV-Anlagenbesitzer erst zur Versteuerung des Eigenverbrauchs gezwungen werden können.

 

Abstimmung über die angenommen Änderungen am 23. Mai

Die Annahme dieser Anträge bedeutet aber noch lange nicht, dass der Gesetzentwurf tatsächlich entsprechend geändert wird. Am 23. Mai werden die Regierungen der Bundesländer gemeinsam über die Änderungen abstimmen, bevor der Bundesrat im Falle einer Annahme der Änderung den Bundestag beauftragen kann, diese Änderungen in die letztendliche Diskussion mit einzubringen.

 

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