Das kommt auf Betreiber und Investoren im 1. Halbjahr 2019 zu
Marktstammdatenregister, Kürzungen der Einspeisevergütung, Intersolar: Wir haben die kommenden sechs PV-Monate für Sie zusammengefasst:
Marktstammdatenregister, Kürzungen der Einspeisevergütung, Intersolar: Wir haben die kommenden sechs PV-Monate für Sie zusammengefasst:
Neue Infos aus der Politik: Die Koalitionsfraktionen scheinen sich den Forderungen aus der Solarbranche bezüglich des Energiesammelgesetzes ein klein wenig angenähert zu haben. Final entschieden wird darüber jedoch erst am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss.
Der Bundesrat hat Stellung zum Entwurf des Energiesammelgesetzes bezogen und dabei die darin enthaltenen Kürzungen der EEG-Förderungen für PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp kritisiert. Zudem fehlt der Länderkammer eine langfristige Perspektive zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Energiesammelgesetz gestern beschlossen. Es beinhaltet neben den Sonderausschreibungen auch die geplante Kürzung der Förderung von PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp. Das Gesetz geht nun seinen parlamentarischen Weg durch den Bundestag.
Völlig unerwartet sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Bearbeitungsstand 31.10.2018, 21.25 Uhr) zum Energiesammelgesetz, das im November beschlossen werden soll, eine massive (!) Senkung der Einspeiseförderung für neue Dachflächenanlagen zwischen 40 und 750 kWp vor – und zwar bereits zum 1. Januar 2019!
Wird die Photovoltaik bald weitestgehend zum Erliegen kommen? Auf dieses Szenario sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die Bundesregierung aktuell zusteuern und fordert mit Vehemenz die Abschaffung des Förderdeckels.
Mit Ende des Jahres 2021 verlieren die ersten Erneuerbaren-Anlagen ihren Anspruch auf finanzielle Förderung durch das EEG. Weder über die Einspeisevergütung, noch über die Marktprämie können dann Erlöse noch erzielt werden. Auch die Teilnahme an Ausschreibungen ist aktuell nicht vorgesehen. Rechtsanwalt Micha Klewar und Karin Jenner von PricewaterhouseCoopers geben nachfolgend einen interessanten Überblick über die wesentlichen Möglichkeiten zur Vermarktung.
Die Solaranlage läuft und erwirtschaftet gute Erträge – und trotzdem reicht der erzielte Cash-Flow nicht aus, um die laufenden Kosten nebst Zins und Tilgung für die PV-Anlage zu bedienen. Ein Problem, welches oft Personengesellschaften trifft, die Steuervorteile aus der Vergangenheit nicht angespart haben, sondern als Eigenkapital-Ersatz verwendeten. Diplom-Kaufmann und Steuerberater Alexander Hill zeigt in seinem Beitrag einen Weg auf, der aus dem Dilemma helfen kann.