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Biodiversitäts-PV: Wird das Flächendilemma aufgelöst?

Biodiversitäts-PV: Wird das Flächendilemma aufgelöst?

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des “Solarpakets I” sogenannte Biodiversitäts-PV ermöglichen. Der Ansatz bietet einen vielversprechenden Doppelnutzen: Er erweitert die Flächenkulisse für Solarparks und fördert die Biodiversität.

Abgezielt wird auf vier Prozent der landwirtschaftlichen Flächen, die Landwirt*innen ab 2024 verpflichtend aus der aktiven Bewirtschaftung nehmen müssen, um ihre EU-Flächenprämie weiterhin zu erhalten. Hinzu kommen weitere Flächen im Rahmen der Öko-Regelungen. Wenn die Bundesregierung den Vorschlag realisiert, wird ein beträchtliches Flächenpotenzial entstehen. Laut WWF benötigen wir für 100 Prozent erneuerbare Energien zwei Prozent der gesamten Landesfläche für Wind- und Solarparks. Da etwa die Hälfte aller Flächen in Deutschland landwirtschaftlich sind, entsprechen alleine die aus der Nutzung genommenen Flächen dem Gesamtflächenbedarf der Energiewende.

Auf den für die Bewirtschaftung gesperrten Flächen neue Einnahmemöglichkeiten zu schaffen, kommt zudem landwirtschaftlichen Betrieben wirtschaftlich entgegen. Denn die EU-Verpflichtung zu Brachzeiten schränkt landwirtschaftliche Erträgsmöglichkeiten kurzfristig ein, auch wenn sie einer langfristig ertragssichernden Bodenregenerierung dienen.

Was genau wird unter Biodiversitäts-PV verstanden?

Gemeint sind Solarparks, auf denen parallel Solarstrom erzeugt und extensive Landwirtschaft betrieben wird. Biodiversitäts-PV ist eine umfassende Form von Agri-PV. Gegenüber hoch aufgeständerter Agri-PV ist die Konstruktion der biodiversitätsfördernden Solarparks deutlich einfacher. Das BMWK plant eine einheitliche Definition für Biodiversitäts-PV, die über das EEG gefördert werden soll. Laut den Plänen des Ministeriums sollen für Biodiversitäts-PV-Anlagen keine Ausgleichsflächen gefordert werden.

Wie Biodiversitäts-PV konkret umgesetzt werden kann, hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft in Form eines Rechtsgutachtens ausdefiniert. Das Gutachten umfasst Gesetzesvorschläge, wie Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG und Agrarrecht verankert werden könnte. Ihm zufolge müssten bei Biodiversitäts-PV die Reihenabstände auf mindestens 3,5 bis 4 m erweitert werden, was für eine homogene Wasserverteilung wichtig ist. Mit extensiver Bewirtschaftung ist eine saisonale Beweidung oder maschinelle Bewirtschaftung gemeint, die mit schonender Technik durchgeführt werden soll (z. B. Doppelmesser-Mähtechnik, kein Mulchen). Je nach Bewirtschaftungskonzept müsste das Mähgut abgefahren werden. Dem Rechtsgutachten folgend, müssten auf der Fläche mindestens vier regionale Kennarten nachweisbar sein oder die Anforderungen an nicht-produktive Flächen müssten eingehalten werden.

Offenbar hat es die Biodiversitäts-PV jedoch nicht in das Solarpaket I geschafft, da es in dem Referentenentwurf “eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung” nicht enthalten ist. Ob hier nachgebessert wird, oder ob Biodiversitäts-PV in dem geplanten Solarpakat II einen Platz finden wird, muss abgewartet werden.

Sinnvoll wäre dies, denn Artenschutz ist von hoher Bedeutung: Die Biodiversität steckt ebenso wie das Klima in einer massiven Krise, die beide auf ernsthafte Lösungen warten. Vom Aussterben bedroht sind über 10 Prozent der in Europa beheimateten Arten.

Schützt Biodiversitäts-PV wirklich die Artenvielfalt?

Falls Biodiversitäts-PV von der Bundesregierung doch noch beschlossen wird, würde intensiv genutztes Acker- und Grünland in extensiv genutztes Dauergrünland umgewandelt werden. Auf Grünland kommen laut dem Bundesamt für Naturschutz 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen vor. Scheitert das BMWK jedoch mit seinem Vorschlag, dann werden alle der genannten Flächen zu Brachland.

Die für die Biodiversität entscheidende Frage lautet deshalb, ob Brachland oder extensiv bewirtschaftetes Dauergrünland besser für die Artenvielfalt ist. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn es kommt dabei darauf an, was vorher auf der Fläche geschah und was für Flächen in der Umgebung sind. Wenn mit der Fläche z.B. Korridore zwischen Habitaten entstehen, dann wäre eine dauerhafte Bewirtschaftung als extensives Grünland zu bevorzugen.

Der wesentliche Faktor im Vergleich ist jedoch die Zeit. Eine einjährige Nutzungspause als Brachland reicht bereits aus, um den Regeln der EU zu entsprechen. Üblich sind beim Brachland Nutzungspausen von weniger als fünf Jahren. Mit Biodiversitäts-PV würden Nutzungspausen von über 20 Jahren entstehen.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass extensives Dauergrünland die Artenvielfalt besser schützt als kurze Brachzeiten. Langjährige Brachen und Dauergrünland hingegen sind beide ökologisch wertvoll – für unterschiedliche Arten. Langjährige Nutzungspausen und Dauergründland sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz.

Wie biodivers sind normale Solarparks?

Solarparks sind auch ohne Biodiversitäts-PV in den meisten Fällen ein Gewinn für die Biodiversität: Sie können für selten gewordene Flora und Fauna in der Agrarlandschaft hilfreiche „Trittsteine” bieten. Dies zeigen sowohl Untersuchungen des Bundesverbandes Neue Energie als auch die begleitenden Untersuchungen der TH Bingen, aus dem die Praxishinweise für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks abgeleitet wurden. Ausschlaggebend dafür, wie sehr die Biodiversität gesteigert werden kann, ist immer die vorherige Nutzung der Fläche. Insbesondere gegenüber einem vormals intensiv bewirtschafteten Acker bietet ein normaler Solarpark für deutlich mehr Arten einen Lebensraum.

Als Risiken für die Biodiversität durch Solar-Freiflächenanlagen gibt das Bundesamt für Naturschutz u.A. folgende Auswirkungen zu bedenken:

  • Beeinträchtigung und Veränderung des natürlichen Bodenprofils
  • Verdichtung von Bodenbereichen durch das Befahren und die Lagerung von Baustoffen
  • Beeinträchtigung, Veränderung und Zerstörung von Lebensräumen vorhandener Arten der Flora und Fauna sowie eine Zerschneidung von Wanderkorridoren
  • Veränderung des Wasserregimes und Bodenwasserhaushalts durch die Modulüberbauung

Die Autor*innen der FH Bingen fordern zusätzliche Maßnahmen für die Biodiversität, die über die Effekte normaler Solarparks hinausgehen. Sie unterscheiden zwischen den obligatorischen naturschutzrechtlichen Verpflichtungen, wie z.B. Eingriffsregelung und Ausgleichsbedarf, sowie Artenschutzvorgaben und darüber hinausgehende freiwillige Maßnahmen. Erst bei zusätzlichen Maßnahmen entstünde der Argumentation folgend ein Mehrwert für die Natur.

Wie können Solarparks noch Beiträge zur Biodiversität leisten?

Auch ohne das Konzept der Biodiversitäts-PV können Betreiber*innen bestehender Solarparks und Projektierer*innen in der Planungsphase ihre Solarparks naturverträglich gestalten. Dafür bietet ein Leitfaden der TH Bingen konkrete Praxishinweise. Zudem unterzeichnen immer mehr Projektierer*innen die Selbstverpflichtung „Gute Planung”, die eine Steigerung der Artenvielfalt umfasst.

In der Planung kann ein Mehrwert für die Biodiversität unter anderem geschaffen werden, indem größere Reihenabstände (> 3,5 m, besser 5 m) eingehalten, so wenig Flächen wie möglich versiegelt, Zäune 15 – 20 cm oberhalb des Bodens angebracht, bei großen Anlagen (ab ca. 500 m) Wanderkorridore für große Tiere freigehalten oder Plätze für Blühstreifen oder Hecken freigelassen werden.

➜ Ein Pflegekonzept erstellen lassen

Eine an den Standort angepasste und ökologisch orientierte Pflege ist ausschlaggebend für die Naturverträglichkeit einer Fläche. Fachplaner*innen können auch bei bereits bestehenden Anlagen sogenannte Zielbiotope entwickeln und daraus ein differenziertes Pflegemanagement ableiten. So wissen sie u.A, was gesät oder gepflanzt werden sollte, wie die Fläche ökologisch sinnvoll freigehalten werden kann, ob Humus aufgebaut oder der Boden ausgehagert werden sollte u.v.m.

In der Anlagenplanung bestehen hierfür natürlich größere Gestaltungsspielräume. In den Prozess kann auch der lokale Naturschutz eingebunden werden. Sehr vorbildliche Solarparks könnten in der Öffentlichkeitsarbeit ggf. sogar durch Patenschaften (z.B. über NABU/BUND) eine Rolle spielen.

➜ Mähen oder Fläche durch Beweidung offen halten?

Die Flächen müssen grundsätzlich freigehalten werden, um ertragsmindernde Schattenbildung auf den PV-Modulen zu verhindern. Damit daraus ein artenreiches Grünland erwächst, kommen unterschiedliche, an den Standort und die Anlage angepasste Formen einer extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege infrage. „Extensiv“ bedeutet zunächst, dass weder Gifte noch Dünger zum Einsatz kommen.

Sollte die Fläche gemäht werden, spielt die Mähtechnik eine Rolle: Die TH Bingen empfiehlt Balkenmäher mit einer Mindesthöhe von 10 cm. Auch die Zeitpunkte und die möglichst geringen Frequenzen der Mahd können naturschutzfachlich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betreiber*innen festgelegt werden. Bei bodennah installierten PV-Modulen muss leider öfter gemäht werden. Wenn ein vormals überdüngter Acker ausgehagert werden soll, sollte das Mähgut abtransportiert werden. Die Mahd kann zudem alternierend organisiert werden, indem jährlich abwechselnd auf der Fläche geeignete Teilbereiche ungemäht bleiben, die Winterfutter, Überwinterungsquartiere und Zufluchtsräume bieten.

Noch besser für die Biodiversität ist eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen. Denn durch das sukzessive Abgrasen bleibt immer ein ausreichendes Blütenangebot erhalten. Zudem öffnen die Klauen der Tiere den Boden, wo dann konkurrenzschwache Arten keimen oder sich Wildbienen ansiedeln können. Wichtig für die Beweidung ist, dass an den Modulen keine Flacheisen vorstehen, scharfe Kanten gebrochen und freihängende Kabel vermieden werden. Ebenfalls sollten die Wechselrichter und Stecker geschützt werden, an denen sich die Tiere gerne reiben. Die Mindesthöhe der Unterkante der Solarmodule soll in der Regel 80 cm betragen (was bei vielen Anlagen der Fall ist), damit die Schafe darunter durchlaufen können und nicht unruhig werden, weil sie voneinander getrennt werden.

➜ Biotope schaffen

Das Saat- oder Pflanzgut sollte möglichst gebietsheimisch sein. Kostengünstig können die Samen auch über Heu eingetragen werden, welches von benachbartem Grünland stammt. Je nach Standort können zusätzliche Biotope geschaffen werden:

  • Trockenbiotope wie Sand-, Lesestein- oder Totholzhaufen.
  • Feuchtbiotope wie Tümpel, Teiche oder Weiher in Randbereichen der Anlage. Diese können durch das Regenwasser gespeist werden, welches von den Modultischen abfließt.
  • Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Wildbienen.

Zu dem Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks der TH Bingen gelangen Sie hier.

Selbstverpflichtung „Gute Planung”

Die Solarbranche hat die Chance erkannt, neben dem Klimaschutz auch etwas für die Biodiversität tun zu können. Immer mehr Photovoltaik-Unternehmen unterzeichnen die Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft. Mehr über die Inhalte der Selbstverpflichtung für eine gute Planung von Photovoltaik-Freilandanlagen erfahren Sie hier auf dem Blog. Die Selbstverpflichtung umfasst neben der Steigerung der Biodiversität auch Verpflichtungen gegenüber den Gemeinden, der Verwaltung und den Bürger*innen. Sie verpflichtet ebenso zu einem fairen Umgang mit Landwirt*innen und zu einer Integration der Photovoltaik-Anlagen in die Landschaft.

Was bedeutet die Biodiversität für Investor*innen?

Der Vorteil von Biodiversitäts-PV gegenüber Einzelaktionen oder der Selbstverpflichtung liegt in seiner Breitenwirksamkeit. Zu dieser trägt bei, dass die Umsetzbarkeit der Anforderungen an Biodiversitäts-PV vorraussichtlich einfach sein wird. Für Investierende mit Impact-Fokus können PV-Projekte mit darüber hinausgehenden Mehrwerten für die biologische Vielfalt attraktiv sein. Artenvielfalt in Solarparks lässt sich gut mit Fotos und Fakten belegen.

Während manche ökologischen Vorteile durch Kosteneinsparungen erzielt werden, bedarf es für andere mehr Platz. Dieser geht ein Stück weit zu Lasten der Erträge bzw. erhöhten Pacht- und Pflegekosten. Zu Projektbeginn ist die Investition in eine*n Fachplaner*in hilfreich. Etwaige Ausgleichsmaßnahmen lassen sich so organisieren, dass sie direkt auf der Fläche erbracht werden. Zudem ist es eine Frage der Priorisierung. Neben der finanziellen Rendite kann die nachweisliche ökologische Rendite ebenfalls als attraktiv empfunden werden. Durch die zusätzlichen Biotope und die Einbindung des Naturschutzes lässt sich neben der Biodiversität auch die Akzeptanz von PV-Projekten vor Ort steigern.

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