Bilanz zum neuen EEG: Deutliche Drosselung der Energiewende, leichte Verbesserungen im Detail

Bilanz zum neuen EEG: Deutliche Drosselung der Energiewende, leichte Verbesserungen im Detail

Am heutigen Freitag haben Bundestag und Bundesrat die stark diskutierte EEG-Novelle verabschiedet. Sie wird wie geplant zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Die Novelle erntete aufgrund ihrer einschneidenden Wirkung auf die Energiewende bereits in der Planungsphase viel Kritik. Vorgeschlagene Änderungen von Bund und Ländern wurden nur – beziehungsweise immerhin – marginal beachtet.

 

„Der mit dem EEG 2017 vorgenommene Systemwechsel hin zu Ausschreibungen ist ein deutlicher Rückschlag für die dezentrale Energiewende. Bislang war das EEG der Motor für den Ausbau sauberer Energien, mit der heutigen Reform dient es dagegen in erster Linie der Bewahrung fossiler Energieträger und der deutlichen Drosselung beim Tempo der Energiewende“, bilanziert Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), die heute vom Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

 

Ausschreibungen: „Realer Ausbau wird um 10% geringer ausfallen“

So sei es völlig unverständlich, dass Ausbaumengen, die im Rahmen der Auktionen gewonnen, aber dann doch nicht realisiert werden, in der folgenden Runde nicht erneut ausgeschrieben werden. „Dadurch wird der reale Ausbau – selbst nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums – noch einmal um 10 Prozent geringer ausfallen“, kritisiert Falk. Völlig offen sei auch, wie viele Anlagen nach dem Zuschlag tatsächlich gebaut werden. Die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen lassen darüber noch keine Rückschlüsse zu.

 

Leichte Verbesserungen bei Stromnutzung, Bürgerenergieprojekten und Mieterstrom

Zugleich haben sich die Regierungsparteien in letzter Minute auf leichte Verbesserungen bei der EEG-Reform besonnen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Strom aus Erneuerbaren Energien, der bislang abgeregelt wurde, künftig für den Wärme- und Mobilitätssektor genutzt werden kann.“

Bürgerenergieprojekte erhalten bei Auktionen einen Zuschlag, der sich am höchsten Gebot orientiert. Dies sei ein richtiger, wenn auch noch zu zaghafter Schritt, um kleinere Akteure nicht von der Energiewende auszuschließen.

Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem Ausschreibungsverfahren für Neu- und Bestandsanlagen eine Anschlussregelung für Bioenergieanlagen eingeführt wird, deren EEG-Vergütung ausläuft.

Auch die Tatsache, dass Mieter in Häusern mit Eigenheimbesitzern von Solaranlagen gleichgestellt werden sollen, sei ein positives Signal. „Die in Aussicht gestellte Verordnungsermächtigung für Mieterstrom muss noch im Herbst kommen und dann zügig umgesetzt werden“, fordert Falk.

 

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Titelbild: Africa Studio/shutterstock

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