Aktueller EEG-Entwurf missachtet Pariser Klimaziele

Aktueller EEG-Entwurf missachtet Pariser Klimaziele

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den ersten Gesetzesentwurf zum neuen EEG 2016 veröffentlicht. Dieser stößt in der Erneuerbare-Energien-Branche auf große Kritik. Nicht nur, weil der Entwurf den Ausbau regenerativer Quellen weiter ausbremst. Vor allem verstoße der EEG-Entwurf gegen die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens.

 

Im Sommer 2016 wird ein neues Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verabschiedet. Die Bundesregierung arbeitet bereits mit Hochdruck an der Novellierung des seit 2000 bestehenden und immer wieder aktualisierten Gesetzes, welches die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz regelt. Am 01. März hat das Bundeswirtschaftsministerium den ersten Gesetzesentwurf veröffentlicht. Dieser verstoße allerdings gegen die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, beteuert Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

 

Obergrenze von Erneuerbaren am Strommix von max. 45 Prozent

„Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novellierung des EEG verstößt klar gegen die Beschlüsse des Pariser Klimaabkommens, noch bevor es in Kraft getreten ist. Wird dieser Entwurf zum Gesetz, widerspricht er außerdem auch den deutschen Klimazielen“, erklärt Weiger. Besonders stark kritisierte der BUND-Vorsitzende, dass die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums neben der Abschaffung der bisher grundsätzlich gewährten Einspeisevergütung auch eine Obergrenze für erneuerbare Energien von maximal 45 Prozent am Strommix im Jahr 2025 vorsähen.

Zudem macht Weigert nochmals auf kritische Punkte aufmerksam, der bereits seit einigen Jahren stark diskutiert werden: Den stockenden Ausbau Erneuerbarer Energien und die Akteursvielfalt. So verlangsamen die Vorschläge für das neue EEG von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht nur den für den Klimaschutz so wichtigen Ausbau erneuerbarer Energien. Sie schaffen auch Risiken für kleine Investoren wie Bürger und Genossenschaften, die diese nicht tragen können.

 

Die zentrale Säule und Akzeptanz der Energiewende droht wegzubrechen

Mit dem Inkrafttreten des neuen EEG 2016 wird das Ausschreibungsmodell auf weitere Flächen – darunter auch Dachanlagen ab 1 Megawatt Leistung – erweitert. Für Bürgerenergieprojekte fordert Weigert Ausnahmen von den zukünftigen Ausschreibungen. Andernfalls werde „eine zentrale Säule für die Energiewende und ihre Akzeptanz wegbrechen“, so Weigert. Es gelte hier, den EU-rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen und den aktuellen Gesetzesentwurf abzulehnen. Dieser Appell richtet sich vor allem an die Bundesländer und den Bundestag.

 

Quelle: BUND

Titelbild: shutterstock/mirounga

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi