Änderungsantrag: Stufenweise Kürzung der Solarförderung bis auf 8,9 Cent/kWh

Änderungsantrag: Stufenweise Kürzung der Solarförderung bis auf 8,9 Cent/kWh

Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegt Milk the Sun vor – er soll am Freitag im Bundestag zur zweiten und dritten Lesung eingereicht werden. Ablesen lässt sich daraus sehr deutlich, wie die neuen Einspeisevergütungen bei Beschluss für Dachanlagen aussehen werden.

Wie bereits gestern angekündigt, soll die Solarförderung für Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp bis auf 8,9 Cent/kWh gekürzt werden. Aktuell sind für die Monate November bis Dezember folgende Vergütungssätze aus der Direktvermarktung vorgesehen:

  • November 2018: 10,57 Cent/kWh
  • Dezember 2018: 10,47 Cent/kWh
  • Januar 2019: 10,36 Cent/kWh

Der Änderungsantrag sieht nun vor, dass § 48 des EEG dahingehend verändert wird, dass eine dreistufige, gleichmäßige Absenkung der Einspeisevergütung bis auf 8,9 Cent/kWh stattfinden wird.

Demnach gelten folgende Einspeisevergütung für die folgenden Monate

  • Februar 2019: 9,87 Cent/kWh
  • März 2019: 9,39 Cent/kWh
  • April 2019: 8,90 Cent/kWh

Der Degressionsmechanismus greift dann wieder ab dem 1. Mai 2019

 

Kommentar: Vertrauensschutz adé?

Mit dem Änderungsantrag, der in dieser Form in den Bundestag eingereicht wird, unterstreicht die Bundesregierung leider, dass der Vertrauensschutz für sie keine Gültigkeit hat Ließen einige Politiker der Regierungsparteien auf Twitter noch verlautbaren, dass selbst die EU-Kommission wohl deutlich größere Zeiträume zur Anpassung der Einspeisevergütung akzeptieren würde, ist die Verschiebung der ersten Senkung um gerade mal einen Monat wohl als Faustschlag auf die Solarbranche zu bezeichnen.

Der Zubau neuer PV-Anlagen im Januar gilt aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen allgemein als schwierig, ein Aufschub bis Ende März wäre aus unserer Sicht das Mindeste gewesen.

Trotzdem ist zu erwarten, dass viele EPCs nun gezwungenermaßen unter schwierigen Bedingungen versuchen werden, geplante Projekte umzusetzen – womit auch ein deutlicher Zubau abzusehen ist. Auch für die Monate November und Dezember wird der Zubau vergleichsweise deutlich steigen.

Somit wird auch der Degressionsmechanismus zum 1. Mai 2019 eine weitere, deutliche Absenkung zur Folge haben. Ein nachhaltiges Entgegenkommen für die Solarbranche, auch im Hinblick auf die so wichtige Energiewende können wir darin leider nicht erkennen.

Wie geht es weiter?

Der Änderungsantrag wird am Freitag im Rahmen der zweiten und dritten Lesung im Bundestag behandelt und wohl verabschiedet. Der Bundesrat wird dann in der kommenden Woche dazu berat. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig.

 

Update 30. November 2018: Der Änderungsantrag für das Energiesammelgesetz hat im Bundestag nach zweiter und dritter Lesung eine Mehrheit erhalten.

 

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