Änderungen, Neuerungen, Verkomplizierungen

Änderungen, Neuerungen, Verkomplizierungen

Bundesregierung und EU-Kommission haben sich auf ein neues Energiepaket verständigt. Hauptgegenstand war unter anderem die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage für kleine und Photovoltaik-Bestandsanlagen. Für diese Anlagen gilt weiterhin der Bestandsschutz – aber wehe, sie werden modernisiert…

 

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben sich nach intensiven Gesprächen auf ein Energiepaket verständigt. Es behandelt unter anderem den stark kritisierten Eigenverbrauch von stromerzeugenden EEG-Anlagen. Photovoltaik-Bestandsanlagen und Anlagen bis zu einer maximalen Größe von 10 Kilowatt-peak (kWp) sollen laut neuem Energiepaket weiterhin von der anteiligen Zahlung der EEG-Umlage befreit bleiben, sofern sie nicht grundlegend modernisiert werden.

 

Bestandsschutz – aber wehe es wird modernisiert

Mit dem EEG 2014 hatte die Bundesregierung die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Photovoltaik-Anlagen ab einer Größe von 10 kWp mit 30 bzw. 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage eingeführt. Für neue Anlagen sollen diese Werte auch weiterhin bestehen bleiben. Lediglich Bestandsanlagen bis zum EEG 2014 – und neue PV-Anlagen mit maximal 10 kWp Größe – bleiben von dieser Besteuerung befreit.

Werden diese PV-Anlagen aber substanziell modernisiert, muss der Eigenverbrauch dieser Anlagen künftig mit 20 Prozent der EEG-Umlage besteuert werden. Ab wann eine Modernisierung allerdings so weitreichend ist, dass sie zu einer Versteuerung führt, muss derweil noch definiert werden. Im Herbst dieses Jahres soll den Ländern und Verbänden ein Änderungsgesetz zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

Mehr Planungssicherheit trotz anhaltender Unfairness

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) spricht zwar angesichts der Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission von mehr Planungssicherheit für die Energiebranche. BEE Geschäftsführer Hermann Falk merkt aber an, dass es nach wie vor nicht nachvollziehbar sei, warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibe und dadurch die EEG-Umlage erhöhe, während Erneuerbare Energie-Anlagen, die größer als 10 kWp Leistung sind, mit einem Teil dieser EEG-Umlage belastet werden.

 

Weitere Punkte im Überblick

Das Energiepaket enthält auch Punkte zu den übergreifenden Ausschreibungen und der KWK-Förderung. So sollen mit den ab 2018 startenden Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen ab 750 kWp Größe und Windkraftanlagen an Land jährlich Kapazitäten von je 400 Megawatt ausgeschrieben werden. Für Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen sieht das Energiepaket Ausschreibungen ab 1 MW und bis 50 MW Größe vor. Die Entlastung der energieintensiven Industrie wird wie gehabt unter der Berufung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ des EEG 2017 weiterhin erhalten bleiben.

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